Entscheidungsstichwort (Thema)

Geschäftsraummietverhältnis: Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der auf die Nebenkosten entfallenden Mehrwertsteuer

 

Leitsatz (redaktionell)

Hat der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert und schuldet der gewerbliche Mieter vertraglich die auf den Mietzins entfallende Mehrwertsteuer, so gilt dies im Wege ergänzender Vertragsauslegung auch für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der abgerechneten Nebenkosten.

 

Normenkette

BGB §§ 157, 535; UStG § 9 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Mönchengladbach (Entscheidung vom 28.10.1994; Aktenzeichen 3 O 68/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541521

BB 1995, 2608

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