Entscheidungsstichwort (Thema)
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
Normenkette
BGB §§ 355, 495
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 22.12.2016; Aktenzeichen 2-02 O 99/16) |
Tenor
In dem Rechtsstreit (...)
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
Gründe
I. Die Kläger wenden sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung aus drei beendeten Darlehensverträgen gerichteten Klage.
Die Kläger nahmen als Verbraucher bei der Beklagten mit schriftlichem Vertrag vom 04.01.2006 unter der Kontonummer 1 ein Immobiliendarlehen in Höhe von 93.000,- EUR auf.
Mit schriftlichen Vertrag vom selben Tag nahmen die Kläger bei der Beklagten ein weiteres Immobiliendarlehen in Höhe von 40.000,- EUR aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter der Kontonummer 2 auf. Beiden Darlehensverträgen war jeweils eine Widerrufsbelehrung beigefügt, die wie folgt lautet:
"Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre auf den Abschluss des oben bezeichneten Geschäfts gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen uns gegenüber in Textform (z.B. per Telefax oder eMail) widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Frist beginnt, wenn diese Belehrung Ihnen zur Verfügung gestellt und von Ihnen unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurde und wenn Ihnen eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden, jedoch nicht vor Abgabe Ihrer auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Willenserklärung.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Sofern Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von uns erhalten haben, ist diese im Falle eines Widerrufs zurück zu gewähren. Von Ihnen gezogene Nutzungen sind ebenfalls an uns herauszugeben. Ist eine Rückgewähr der Leistung - z.B. nach ihrer Natur- ausgeschlossen, so haben Sie stattdessen Wertersatz zu leisten. Der Widerruf ist zu richten an (Kreditinstitut mit Anschrift, Telefax-Nummer, eMail-Adresse)
Sparkasse_001
...
Stadt1
Telefax: ...
e-mail: ....de
Bitte geben Sie o.g. Aktenzeichen und Darlehensnummern an.
Finanzierte Geschäfte:
Widerrufen Sie einen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an diesen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Ihr Darlehensgeber zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages ist, oder wenn sich Ihr Darlehensgeber bei Vorbereitung und Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedient. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären; eine Verwechslung ist aber für sie unschädlich.
Ort, Datum Unterschrift(en) des Darlehensnehmers"
Wegen des weiteren Inhalts der Darlehensverträge sowie der äußeren Gestaltung der Belehrung wird auf die Ablichtungen der Verträge (Anlage K 1 u. 2 - Anlagenband Kläger) Bezug genommen.
Am 12.05.2011 nahmen die Kläger bei der Beklagten mit schriftlichem Vertrag ein drittes Immobiliendarlehen in Höhe von 57.000,- EUR unter der Kontonummer 3 auf. In dem Vertrag heißt es u.a.: "Die Sollzinsen sind in regelmäßigen Teilbeträgen am Ende jeden Monats zu zahlen. Während des Zinsbindungszeitraums betragen die Zinsraten 187,63 EUR."
Der Darlehensvertrag enthält unter Ziff. 14 eine Widerrufsinformation, die wie folgt lautet:
"Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: (Name/Firma und la...