Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuwiderhandlung gegen die StVO

 

Verfahrensgang

AG Kassel (Urteil vom 18.12.1997; Aktenzeichen 706 Js 28020.5/97 - 372 OWi)

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen, weil die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1629055

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