Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 12.02.2016; Aktenzeichen 2-5 O 220/15) |
Tenor
In dem Rechtsstreit ... wird der Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 12.2.2016 verkündete Urteil des LG Frankfurt am Main (Az.: 2-05 O 220/15) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht geboten ist.
Gründe
I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen.
Der Kläger nahm bei der Beklagten im Februar und Oktober 2009 drei Darlehen auf. Im Einzelnen handelte es sich um ein Darlehen über 1.300.000,00 EUR (Darlehensnummer A), ein Darlehen über 200.000,00 EUR (Darlehensnummer B) und ein Darlehen über wiederum 200.000,00 EUR (Darlehensnummer C). Die Darlehen wurden zum Kauf bzw. Renovierung einer Immobilie eingesetzt.
In dem Darlehen A, welches eine Zinsfestschreibung bis 30.1.2019 enthielt, ist unter Tilgung vereinbart: "Die monatliche Zins- und Tilgungsleistung beträgt EUR 6.229,16 EUR ... Während einer Zinsfestschreibung sind außerplanmäßige Tilgungen nicht zulässig." Unter Sonstige Bestimmungen ist vereinbart: "Sondertilgungen sind gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes jederzeit möglich".
Wegen der weiteren Einzelheiten der Verträge wird auf die Anlagen K1 - K3 (Bl. 6 ff. dA) Bezug genommen.
Alle drei Darlehensverträge enthielten eine identische Widerrufsbelehrung. Diese lautet wie folgt:
Widerrufsbelehrung (§ 492 ff. BGB) nach §§ 495, 355-359 BGB
Widerrufsrecht
Ich bin darüber informiert worden, dass ich an meine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden bin, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.
Form des Widerrufs
Der Widerruf muss in Textform (z.B. schriftlich, mittels Telefax- oder e-mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Fristablauf
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt wurde und eine Vertretungsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde bzw. meines Vertragsantrages ausgehändigt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
Adressat des Widerrufs
Der Widerruf ist zu senden an ...
Widerruf bei bereits ausgezahlten Darlehen
Habe ich das Darlehen vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits empfangen, so kann ich dennoch mein Widerrufsrecht ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absenden Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Wenn das Darlehen vor der Erklärung meines Widerrufes ausgezahlt worden ist, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung einen Tag nach der Erklärung meines Widerrufes. Wurde das Darlehen nach der Erklärung meines Widerrufes ausgezahlt, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung einen Tag nach der Auszahlung.
(Ort, Datum) (1. Kreditnehmer) (2. Kreditnehmer)
Ein Vertrag mit mehreren Kreditnehmern kommt - auch mit Wirkung gegenüber jedem einzelnen Kreditnehmer - nur dann zustande, wenn alle Kreditnehmer die Annahme des Vertrages erklärt haben und auch nicht einer der Kreditnehmer widerrufen hat. Die Bank wird den / die Kreditnehmer über den Widerruf bzw. die Nichtannahme des Vertragsangebotes informieren.
Zurverfügungstellung der Widerrufsbelehrung
Ein Exemplar der Widerrufsbelehrung ist mir / uns zur Verfügung gestellt worden.
(Ort, Datum) (1. Kreditnehmer) (2. Kreditnehmer)
Wegen der Einzelheiten wird auf Bl. 22 ff. dA Bezug genommen.
Alle drei Darlehen wurden im Juli/September 2013 auf Wunsch des Klägers bei der Beklagten abgelöst. Der Ablösebetrag belief sich insgesamt auf einen Betrag von 1.946.900,99 EUR. In den Ablösebeträgen war eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 322.933,21 EUR enthalten, die sich wie folgt auf die drei Darlehen verteilte:
Darlehensnummer A 263.182,21 EUR,
Darlehensnummer B 15.390,40 EUR
Darlehensnummer C 44.360,60 EUR.
Der Kläger erklärte durch seinen damaligen Rechtsanwalt am 23.9.2014 den Widerruf der drei Darlehensverträge.
Der Kläger hat die Ansicht vertreten, die Widerrufbelehrungen ...