Entscheidungsstichwort (Thema)

Erteilung eines Erbscheins

 

Verfahrensgang

LG Detmold (Beschluss vom 05.08.1994; Aktenzeichen 2 T 66/94)

AG Detmold (Aktenzeichen 11 VI 476/9)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 200.000,00 DM festgesetzt.

 

Gründe

Der Erblasser war verwitwet. Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind die Söhne des Erblassers aus seiner am 31.03.1950 geschlossenen Ehe mit Frau … geb. … die am 16.11.1977 vorverstorben ist.

Der Erblasser war Alleineigentümer eines kleinen landwirtschaften Anwesens in …. Dieses hatte er im Jahre 1961 im Wege der Erbfolge von seinem Vater erworben, der bis zu seinem Tode von dem Erblasser und insbesondere seiner Ehefrau in dem Hause versorgt worden war. Der Erblasser war beruflich als städtischer Arbeiter tätig und führte die Landwirtschaft als Nebenerwerbsbetrieb.

Nach vorangegangenen Gesprächen mit ihren Söhnen errichteten der Erblasser und seine Ehefrau am 10.01.1977 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament. Die letztwillige Verfügung ist von dem Erblasser eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben, die Ehefrau hat ihre Unterschrift nach einer Beitrittserklärung hinzugefügt. Das Testament hat folgenden Wortlaut:

„Wir nämlich:

  1. Ich der Landwirt …
  2. Ich, dessen Ehefrau …, geb. … in … Nr. … wohnhaft, errichten heute unser Testament und bestimmen als unseren letzten Willen was folgt:

    1. Wir setzen uns gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, daß nach dem Tode des Letztlebenden von uns unser Sohn … unser Erbe sein soll. Er hat aber die in Ziffer 4 festgelegten Verpflichtungen.
    2. Unser Sohn … erhält insbesondere als Eigentümer im Grundbuch von … Blatt … früher … Band … Blatt …

      verzeichneten Grundbesitz, welcher die Stätte Nr. … daselbst bildet mit toten und lebenden Inventar.

    3. Unser Sohn … geb. Am … hat keine Anforderungen mehr zu stellen, da er von seiner Tante … geb. … Nr. … allein beerbt worden ist. Unser Sohn … geb. 25.11.1954 erhält von der Stätte Nr. … Blatt … einen Bauplatz von 800 qm Größe und außerdem die Parzelle … Blatt 2633 früher … Band … Blatt … lauf der …
    4. Unser Sohn … hat uns freie Wohnung von 3 Zimmern je 16 qm zu lassen und volle Versorgung im Krankheitsfall zu übernehmen. Solange ein Elternteil noch lebt hat unser Sohn … nur unverheiratet freie Unterkunft. Nach dem Ableben des Letztlebenden hat er kein freies Wohnrecht mehr.”

Nach dem Tode der Ehefrau nahm der Erblasser eine neue Beziehung zu Frau … auf, die im Jahre 1979 als seine Lebensgefährtin in sein Haus zog. 1982 trat der Erblasser als städtischer Arbeiter in den Vorruhestand. Ab dem 01.10.1984 übertrug der Erblaser auch die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs dem Beteiligten zu 1). Nach dem Ausbau von Wohnräumen zog der Beteiligte zu 1) im Jahre 1985 mit seiner Ehefrau in das Haus. Das Ansinnen des Beteiligten zu 1), ihm das landwirtschaftliche Anwesen bereits unter Lebenden zu übertragen, lehnte der Erblasser ab. In den folgenden Jahren kam es zu Spannungen zwischen dem Beteiligten zu 1) und seiner Familie einerseits und dem Erblasser bzw. seiner Lebensgefährtin andererseits. Diese Spannungen führten dazu, daß der Beteiligte zu 1) mit seiner Familie im Juli 1988 das Haus des Erblassers verließ und in eine von ihm gemietete Wohnung in Augustdorf einzog. Kurz darauf bezog der Beteiligte zu 2) die ausgebauten Wohnräume im Hause des Erblassers, der seinerseits die landwirtschaftlichen Flächen verpachtete.

Am 23.10.1988 und am 24.12.1988 errichtete der Erblasser zwei weitere privatschriftliche Testamente, die folgenden Wortlaut haben:

„Ich der Landwirt … in … Nr. … wohnhaft, errichte heute mein Testament und bestimme als meinen letzten Willen wie folgt:

  1. Mein Sohn … soll mein gesamtes Eigentum, die Stätte im … und das Land auf der … mit toten und lebenden Inventar erben. Auch wenn noch Bargeld vorhanden ist, soll mein Sohn … haben.
  2. Mein Sohn … soll an meinen Sohn … 20.000,00 DM bezahlen. Es soll meinen Sohn … aber frei bleiben, ob er an … 20.000,00 DM zahlt oder die … abgibt.
  3. Mein Sohn … ist von meiner Schwester … geb. … beerbt worden, weil ich der gesetzliche Erbe bin. Er hat an die Stätte keine Anforderungen mehr.

    Derjenige Erbe, der dieses Testament anficht, bekommt lediglich seinen Pflichtanteil.”

„Ergänzung zum Testament vom 23.10.1988.

Wenn ich im Alter in ein Pflegeheim oder Altersheim muß, sollen meine Söhne alle drei zu den Unkosten herangezogen werden.

Meinen großen zweiachsigen Gummiwagen bekommt …”

Die persönliche Pflege des Erblassers während seiner Erkrankung ab dem Jahre 1991 wurde von seiner Lebensgefährtin und dem Beteiligten zu 2) geleistet.

Der Beteiligte zu 1) hat zu notarieller Urkunde vom 19.07.1993 (UR-Nr. 173/1993 Notar … in …) die Erteilung eines Erbscheines beantragt, der ihn als Alleinerben des Erblasse...

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