Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustimmungsbedürftigkeit von Rechtsgeschäften nach Teilrechtskraft des Scheidungsausspruchs
Leitsatz (redaktionell)
Ein nach BGB § 1365 während des gesetzlichen Güterstandes zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft bleibt in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift auch dann zustimmungsbedürftig, wenn es zwar nach Teilrechtskraft des Scheidungsausspruchs, aber noch während der Rechtshängigkeit der aus dem Verbund abgetrennten Folgesache der ZPO § 621 Abs 1 Nr 8 vorgenommen wird (Vergleiche BGH, 1978-03-08, IV ZB 32/76, NJW 1978, 1380).
Normenkette
BGB §§ 1365, 1372, 1378; ZPO §§ 623, 628-629
Verfahrensgang
LG Paderborn (Entscheidung vom 29.08.1983; Aktenzeichen 5 T 263/83) |
Fundstellen
DNotZ 1984, 491 |
OLGZ 1984, 23 |
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