Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmungsbedürftigkeit von Rechtsgeschäften nach Teilrechtskraft des Scheidungsausspruchs

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein nach BGB § 1365 während des gesetzlichen Güterstandes zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft bleibt in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift auch dann zustimmungsbedürftig, wenn es zwar nach Teilrechtskraft des Scheidungsausspruchs, aber noch während der Rechtshängigkeit der aus dem Verbund abgetrennten Folgesache der ZPO § 621 Abs 1 Nr 8 vorgenommen wird (Vergleiche BGH, 1978-03-08, IV ZB 32/76, NJW 1978, 1380).

 

Normenkette

BGB §§ 1365, 1372, 1378; ZPO §§ 623, 628-629

 

Verfahrensgang

LG Paderborn (Entscheidung vom 29.08.1983; Aktenzeichen 5 T 263/83)

 

Fundstellen

DNotZ 1984, 491

OLGZ 1984, 23

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