Verfahrensgang

AG Detmold (Aktenzeichen 30 F 111/22)

 

Tenor

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 07.03.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Detmold (30 F 111/22) zurückgenommen hat.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.750,00 EUR festgesetzt.

Auf diesen Wert wird auch die erstinstanzliche Wertfestsetzung abgeändert.

 

Gründe

Der Wert für die Rechtsmittelinstanz i.H.v. 9.750,00 EUR setzt sich zusammen aus:

Auf diesen Wert war die erstinstanzliche Festsetzung von Amts wegen gem. § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamGKG abzuändern.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI16114645

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?