Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Begründung von Teileigentum an Pkw-Abstellplätzen auf einem nicht überdachten Parkhausoberdeck
Orientierungssatz
Der Begriff "Garage" umfaßt das Bauwerk insgesamt und damit grundsätzlich auch die Stellplätze auf der obersten Ebene, ohne daß es auf die Überdachung des einzelnen Platzes ankäme. Deshalb ist die Dachfläche einer mehrgeschossigen Sammelgarage als Teil des Garagengebäudes und nicht als Teil des unbebauten Grundstücks anzusehen. Daher kann an Pkw-Abstellplätzen auf dem nicht überdachten Oberdeck eines Parkhauses oder einer Sammelgarage nach WEG § 3 Abs 2 S 2 (juris: WoEigG) grundsätzlich Teileigentum gebildet werden.
Normenkette
WoEigG § 3 Abs. 2 S. 2, §§ 7, 8 Abs. 2
Fundstellen
Haufe-Index 538241 |
NJW-RR 1998, 516 |
FGPrax 1998, 82 |
MittRhNotK 1998, 322 |
NZM 1998, 267 |
ZMR 1998, 456 |
DNotZ 1999, 216 |
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