I. Düsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2017
II. Kindergeldanrechnungstabelle
Tabelle Zahlbeträge
III. Rechenbeispiele
1. Differenzmethode/Additionsmethode
Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen
800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M,
600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen
Additionsmethode:
3.500 EUR x 6/7 |
= 3.000 EUR Einkommen M |
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+ 800 EUR Wohnvorteil |
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- 600 EUR Hauslasten |
700 EUR x 6/7 |
= + 600 EUR Einkommen F |
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___________________ |
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3.800 EUR |
1/2 |
= 1.900 EUR Bedarf der F |
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- 600 EUR Einkommen F |
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____________________ |
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1.300 EUR Anspruch F |
Differenzmethode:
3.500 EUR x 6/7 |
= 3.000 EUR Einkommen M |
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+ 800 EUR Wohnvorteil |
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- 600 EUR Hauslasten |
700 EUR x 6/7 |
= - 600 EUR Einkommen F |
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___________________ |
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2.600 EUR |
1/2 |
= 1.300 EUR Anspruch F |
oder (3.500 EUR - 700 EUR) x 3/7 = 1.200 EUR + ([800 EUR - 600 EUR] x 1/2) = 1.300 EUR
2. Mangelfallberechnung:
a) mit gleichrangigen Unterhaltsberechtigten
Vater (V) 1.400 EUR Nettoeinkommen; Kind 19 Jahre (K1) besucht Gymnasium; Kind 16 Jahre (K2); Kind 11 Jahre (K3)
1. Stufe: Bedarfsermittlung und Prüfung, ob ein Mangelfall vorliegt (vgl. Nr. 23.1 S.1 HLL):
Gesamtbedarf :
K1: |
527 EUR Tabellen-Bedarfssatz der 1. Eink.-Gruppe /4. Altersstufe abzgl. 192 EUR Kindergeldanteil = 335 EUR |
K2: |
460 EUR Tabellen-Bedarfssatz der 1. Eink.-Gruppe /3. Altersstufe abzgl. 96 EUR Kindergeldanteil = 364 EUR |
K3: |
393 EUR Tabellen-Bedarfssatz der 1. Eink.-Gruppe /2. Altersstufe abzgl. 99 EUR Kindergeldanteil = 294 EUR |
Gesamtbedarf daher: 993 EUR
V verblieben (1.400 EUR – 993 EUR) 407 EUR. Da hiermit der notwendige Selbstbehalt des V von 1.080 EUR unterschritten wird, ist eine Mangelverteilung vorzunehmen.
2. Stufe: Mangelverteilung:
Bei der Mangelverteilung ist das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen des V von 320 EUR (1.400 EUR – 1.080 EUR), die Verteilungsmasse, auf die Kinder im Verhältnis ihrer um das hälftige Kindergeld bzw. bei dem volljährigen privilegierten Kind (K1) um das volle Kindergeld gekürzten Einsatzbeträge zu verteilen (vgl. Nr. 24.3.1 HLL). Die Verteilungsquote beträgt 23,23 % (320 EUR Verteilungsmasse ÷ 993 EUR Gesamtbedarf der Kinder).
Danach entfallen auf
K1: 335 EUR x 23,23 % = 107,87 EUR oder rd. 108 EUR
K2: 364 EUR x 23,23 % = 117,47 EUR oder rd. 117 EUR
K3: 294 EUR x 23,23 % = 94,64 EUR oder rd. 95 EUR
b) mit Unterhaltsberechtigten verschiedener Rangstufen nach § 1609 BGB
Vater (V) 1.900 EUR Nettoerwerbseinkommen; Mutter (M) kein Einkommen; Kind 7 Jahre (K1); Kind 4 Jahre (K2)
1. Stufe: Bedarfsermittlung und Prüfung, ob ein Mangelfall vorliegt (Nr. 23.1 S.1 HLL):
Gesamtbedarf (Herabstufung nach Nr. 11.2.1 HLL; wegen des Bedarfskontrollbetrages – Nr.11.2.2 HLL – ist auf den Bedarf der 1. Einkommensgruppe abzustellen):
K1: |
393 EUR Tabellen-Bedarfssatz der 1. Eink.-Gruppe / 2. Altersstufe abzgl. 96 EUR Kindergeldanteil = 289 EUR |
K2: |
342 EUR Tabellen-Bedarfssatz der 1. Eink.-Gruppe / 1. Altersstufe abzgl. 96 EUR Kindergeldanteil = 246 EUR |
M: |
1.900 EUR anrechenbares Einkommen des V abzgl. 297 EUR Zahlbetrag K1 abzgl. 246 EUR Zahlbetrag K2 (vgl. jeweils Nr. 15.2.4 HLL) = 1.357 EUR; 3/7 hiervon ergeben einen eheangemessenen Bedarf der M von (gerundet) 582 EUR. Der Mindestbedarf (Nr. 15.1.(7)) beträgt 880 EUR. |
Bei einem Gesamtbedarf von danach 1.423 EUR (297 EUR + 246 EUR + 880 EUR) ist die Leistungsfähigkeit des V eingeschränkt. Im ersten Rang, also gegenüber den vorrangigen Kindern, liegt aber kein Mangelfall vor, da der notwendige Selbstbehalt des V von 1.080 EUR gewahrt ist, wenn der Kindesunterhalt geleistet wird (1.900 EUR - 287 EUR - 246 EUR = 1.357 EUR).
2. Stufe: Mangelverteilung:
Im zweiten Rang dagegen, also gegenüber der nachrangigen M, liegt eine Mangelsituation vor. Die nach Abzug der Zahlbeträge für den Kindesunterhalt verbleibenden 1.357 EUR beschränken hinsichtlich des Ehegattenunterhalts der M unter Berücksichtigung des dem V insoweit zustehenden billigen Selbstbehalts (Nr. 21.4) von 1.200 EUR dessen Leistungsfähigkeit auf 157 EUR.