Verfahrensgang

LG Bochum (Aktenzeichen 13 O 183/19)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.3.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum abgeändert;

die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

A. Die Klägerin betreibt als Pächterin der U GmbH die Autobahnraststätte X Nord. Sie ist mit der Beklagten durch einen "Vertriebsvertrag" vom 6./30.3.2009 verbunden, aufgrund dessen sie für die Beklagte Kraft- und Schmierstoffe verkauft und dem die Autobahn U GmbH unter dem 14.4.2009 zugestimmt hat. Darin heißt es auszugsweise wie folgt:

§ 1

Die Kraftstofffirma hat sich durch BAT-Vertrag mit der Autobahn U GmbH ... zur Belieferung der nachfolgenden Autobahntankstelle mit Kraft- und Schmierstoffen verpflichtet:

... X Nord ...

Die vorstehend genannte Autobahntankstelle ist dem Tankstellenpächter nach Maßgabe des mit U abgeschlossenen Pachtvertrages von dieser ... zur Verfügung gestellt worden.

§ 2

Unter Zugrundelegung des in § 1 genannten BAT-Vertrages wird zwischen dem Tankstellenpächter und der Kraftstofffirma folgendes vereinbart:

a) Der Tankstellenpächter übernimmt im Namen und für Rechnung der Kraftstofffirma als ihr Handelsvertreter den Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen an der in § 1 genannten Autobahntankstelle. ...

b) Die Kraftstofffirma zahlt dem Tankstellenpächter für den Verkauf von Kraftstoffen ... folgende Provisionen / Auslieferungsvergütungen:

für Ottokraftstoffe

EUR 1,84 je 100 Liter als Provision im Bargeschäft bei einem Absatz bis 2 Mio. Liter je Kalenderjahr

EUR 1,07 je 100 Liter im Bargeschäft bei einem Absatz von über 2 Mio. Liter ...

EUR 1,84 je 100 Liter als Auslieferungsvergütung im Rahmen der Kreditsystemverfahren bei einem Absatz bis 2 Mio. Liter je Kalenderjahr

EUR 1,07 je 100 Liter als Auslieferungsvergütung im Rahmen der Kreditsystemverfahren bei einem Absatz über 2 Mio. Liter je Kalenderjahr ...

für Dieselkraftstoffe

EUR 1,41 je 100 Liter als Provision im Bargeschäft bei einem Absatz bis 2 Mio. Liter je Kalenderjahr

EUR 0,88 je 100 Liter im Bargeschäft bei einem Absatz von über 2 Mio. Liter ...

EUR 1,25 je 100 Liter als Auslieferungsvergütung im Rahmen der Kreditsystemverfahren bei einem Absatz bis 2 Mio. Liter je Kalenderjahr

EUR 0,72 je 100 Liter als Auslieferungsvergütung im Rahmen der Kreditsystemverfahren bei einem Absatz über 2 Mio. Liter je Kalenderjahr ...

Für die Berechnung von Agiogebühren im Zahlungsverkehr mit T&E-Karten sind die diesbezüglichen Nebenvereinbarungen mit der Kraftstofffirma zu beachten. Diese Nebenbestimmungen bedürfen der Zustimmung durch U.

Im Kreditsystemverfahren (Zahlungsverkehr mittels von Kraftstofffirma anerkannten Flottenkarten wie z.B. F, M, Y, G, S, C ...) hat Tankstellenpächter keine Kosten (z.B. Agiogebühren) zu tragen.

...

k) Dieser Vertrag sowie sämtlich[e] Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Zustimmung durch U.

...

In der Folgezeit schlossen die Parteien zwei Regelungen betreffend die Abwicklung des sog. Kartengeschäfts, zuletzt am 22.4./11.5.2016; diese Regelung ersetzte die frühere Vereinbarung, ohne im hier interessierenden Zusammenhang inhaltliche Veränderungen vorzunehmen. Diese Regelungen trugen jeweils die Überschrift

Nachtrag zum Vertriebs-/Agenturvertrag BAT X Nord

Annahme, Abwicklung und Vergütung im Kartengeschäft

("Kartenvereinbarung")

Die "Anlage 1 zur Kartenvereinbarung" vom 22.4./11.5.2016 hat folgenden Inhalt:

Vergütungsübersicht an E/B Bundesautobahntankstellen

sowie Disagio/ Gebühren im Kartengeschäft

Agenturware

EURct/pl

OK Bargeschäft

bis jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,84

Bar / EC / Gutschein / Coupon / B SuperCard

ab jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,07

DK Bargeschäft

bis jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,41

Bar / EC / Gutschein / Coupon / B SuperCard

ab jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

0,88

OK T&E

bis jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,54

Diners, Amex, Visa, MasterCard

ab jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

0,77

DK T&E

bis jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,11

Diners, Amex, Visa, MasterCard

ab jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

0,58

OK Flotte

bis jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,84

S, F, UTA, Y

ab jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,07

DK Flotte

bis jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

1,25

S, F, UTA, Y

ab jährl. Gesamtabsatz 2 Mio Liter

0,72

Partnereigengeschäft:

In ihren monatlichen Abrechnungen stellte die Beklagte das sog. Kartengeschäft gesondert dar, und zwar aufgeteilt nach "Zahl- und Tankkartenabrechnung Agenturware (B2B cards)" und nach "Zahl- und Tankkartenabrechnung Agenturware (B2C cards)"; unter der Rubrik "Kommission Red." stellte sie jeweils die Beträge zusammen, um die sie sodann eine Kürzung zuvor ermittelter Provisionsbeträge...

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