Entscheidungsstichwort (Thema)
Neues Verfahrensrecht bei abgetrennten Versorgungsausleichsverfahren
Leitsatz (redaktionell)
Verfahren zum Versorgungsausgleich, die nach § 628 S. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO a.F. vom Entscheidungsverbund abgetrennt wurden, sind nach Art. 111 IV S. 1 FGG-RG, § 48 II Nr. 1 VersAusglG in das seit dem 1.9.2009 geltende materielle Recht sowie Verfahrensrecht überzuleiten.
Normenkette
FGG-RG Art. 111 Abs. 4 S. 1; VersAusglG § 48 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
AG Sinsheim (Beschluss vom 01.06.2007; Aktenzeichen 20 F 153/04) |
Gründe
1. Der Versorgungsausgleich wurde mit Beschluss des AG - Familiengericht - Sinsheim vom 1.6.2007 abgetrennt.
2. Nach Art. 111 Abs. 4 Satz 1 FGG-RG und § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG ist damit das ab dem 1.9.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden (vgl. Schürmann, FamRZ 2009, 1800).
3. Es sind daher neue Auskünfte einzuholen bei der Deutschen Rentenversicherung, der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, der SAP AG und der Victoria Lebensversicherung AG.
Fundstellen
Dokument-Index HI2302330 |
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