Entscheidungsstichwort (Thema)
Mittelbare Patentverletzung durch Angebot von Filtereinsätzen
Leitsatz (amtlich)
Zur Frage der Erschöpfung der Rechte aus dem Patent, wenn mit der angegriffenen Vorrichtung ein erwartbarer Ersatzbedarf gedeckt wird (hier: Filtereinsätze für einen Ölfilter).
Verfahrensgang
LG Mannheim (Urteil vom 04.06.2013; Aktenzeichen 2 O 210/12) |
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG Mannheim vom 4.6.2013 (Az. 2 O 210/12) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagten werden unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, Ordnungshaft betreffend die Beklagten zu 1) und zu 2) zu vollziehen an den Beklagten zu 3) und zu 4), verurteilt, es zu unterlassen,
a. Ringfiltereinsätze, die geeignet und bestimmt sind zur Verwendung in Ölfiltern für Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen, mit einem im Einbauzustand stehend angeordneten Filtergehäuse, das in einem oberen Abschnitt eines Filteraufnahmeraums die Unterbringung des Filtereinsatzes enthält und das in einem unteren Abschnitt einen Einlasskanal für ungereinigte Flüssigkeit, der eine Zuleitung des Ölfilters mit einer Rohseite des Ringfiltereinsatzes im Filteraufnahmeraum verbindet, und einen Auslasskanal für gereinigte Flüssigkeit enthält, der eine Reinseite des Ringfiltereinsatzes im Filteraufnahmeraum mit einer Ableitung des Ölfilters verbindet, wobei ein Funktionsträgereinsatz vorgesehen ist, der in einem im unteren Abschnitt des Filtergehäuses ausgebildeten Trägeraufnahmeraum angeordnet ist und der den Auslasskanal enthält, zur Benutzung der Erfindung gemäß Anspruch 8 des europäischen Patents EP 1 222 010 nicht berechtigten Dritten in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten oder zu liefern, soweit der Funktionsträgereinsatz in den Trägeraufnahmeraum einsetzbar ausgebildet ist und einen Leerlaufkanal enthält, der ein Abfließen der Flüssigkeit aus dem Filteraufnahmeraum ermöglicht und am Ringfiltereinsatz ein exzentrisch, axial nach unten abstehender Zapfen angebracht ist, der bei in den Filteraufnahmeraum eingesetztem Ringfiltereinsatz in eine Öffnung des Leerlaufkanals eindringt und diesen verschließt und der Funktionsträgereinsatz eine Rampe aufweist, die mit einem unteren Ende an der Öffnung des Leerlaufkanals in deren axialen Ebene beginnt und mit zunehmender Rampenlänge in das Innere des Filteraufnahmeraums vorstehend ansteigt und die Rampe und der Zapfen hinsichtlich ihrer Positionierung so aufeinander abgestimmt sind, dass beim Einsetzen des Ringfiltereinsatzes in das Filtergehäuse der Zapfen - solange er noch nicht in die Öffnung des Leerlaufkanals eingedrungen ist - auf der Rampe aufliegt und bei Drehung des Ringfilterelements nach unten abgleitet und am unteren Ende der Rampe in die Öffnung des Leerlaufkanals eindringt, wie z.B. der Ringfiltereinsatz mit der Typenbezeichnung ...; (mittelbare Verletzung des Anspruchs 8 des EP 1 222 010)
oder
b. Ringfiltereinsätze, die geeignet und bestimmt sind zur Verwendung in Ölfiltern für Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen mit einem im Einbauzustand stehend angeordneten Filtergehäuse, das einen Aufnahmeraum für den darin eingesetzten Ringfiltereinsatz enthält, mit einem Einlass für Rohflüssigkeit, mit einem Auslass für gereinigte Flüssigkeit, mit einem durch Herausnehmen des Ringfilterelements frei werdenden zusätzlichen Ableitungskanal aus dem Aufnahmeraum an einem Boden des Aufnahmeraums, wobei an eine untere Endscheibe des Ringfilterelements ein parallel zur Längsachse und exzentrisch abstehender Zapfen ausgeformt ist, der bei in das Filtergehäuse eingesetztem Ringfiltereinsatz dichtend in die Öffnung des Ableitkanals eindringt, zur Benutzung der Erfindung gemäß Anspruch 1 des europäischen Patents EP 1 229 985 nicht berechtigten Dritten in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten oder zu liefern, wenn am Boden des Aufnahmeraums eine Rampe ausgebildet ist, die mit einem unteren Ende an der Öffnung des Ableitkanals am Boden beginnt und mit zunehmender Rampenlänge in das Innere des Aufnahmeraums vorstehend ansteigt und der Ringfiltereinsatz so an das Filtergehäuse angepasst ist, dass der Ringfiltereinsatz im Aufnahmeraum um seine Längsachse frei drehbar ist, solange der Zapfen nicht in die Öffnung des Ableitkanals eingreift und die Rampe und der Zapfen hinsichtlich Positionierung und miteinander zusammenwirkender Kontaktzonen so aufeinander abgestimmt sind, dass beim Einsetzen des Ringfiltereinsatzes in das Filtergehäuse der Zapfen - solange er noch nicht in die Öffnung des Ableitkanals eingedrungen ist - mit seiner Kontaktzone auf der Kontaktzone der Rampe aufliegt und bei Drehung des Ringfilterelements nach unten abgleitet und am unteren Ende der Rampe in die Öffnung des Ableitungskanals eindringt, wie z.B. der Ringfiltereinsatz mit der Typenbezeichnung ... (mittelbare Verletzung des Anspruchs 1 des EP 1 229 985)
2....