Verfahrensgang

Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 08.11.2007; Aktenzeichen VK 43/07)

 

Tenor

Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer R vom 8. November 2007 bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel zu verlängern, wird abgelehnt.

 

Gründe

I.

1.

Die Vergabestelle beabsichtigt, an 20 Vermessungs- und Katasterämtern und 11 Außenstellen vorhandene AO-Tintenstrahlplotter auszutauschen und gegen etwa 44 neue zu ersetzen. Sie schrieb den Auftrag Mitte Mai 2007 europaweit im offenen Verfahren nach der VOL/A aus. Nach der Bekanntmachung soll der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungsunterlagen aufgeführt sind, erteilt werden.

Das Leistungsverzeichnis wurde mittels eines in Frageform verfassten (vom Bieter auszufüllenden) Kriterienkatalogs erstellt (Anlage 3 der Verdingungsunterlagen). In den Verdingungsunterlagen wurde unter Ziffer 5.3 darauf hingewiesen, dass das Fehlen einzelner grundlegender Leistungsanforderungen zum Angebotausschluss führt. Diese Fragen waren mit A (= Ausschlusskriterien) gekennzeichnet. Bei den übrigen, mit B gekennzeichneten Fragen handelte es sich um Leistungsbewertungskriterien für die unter Ziffern 2.15.5, 2.15,6 und 2.16 der Verdingungsunterlagen erläuterte, in mehreren Schritten durchzuführende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ziffer 5.3 der Verdingungsunterlagen enthält neben dem strukturierten Kriterienkatalog, dem in der Anlage 3 jeweils eine konkrete Fragestellung zugeordnet war, den Gewichtungsansatz (Marge), mit dem das jeweilige Kriterium bei der Leistungsbewertung berücksichtigt wird.

Ausschlusskriterien nach Ziffer 5.3 der Verdingungsunterlagen ergaben sich u.a. aus folgenden Fragen der Anlage 3 (Leistungsverzeichnis):

"A1.1

Verfügt der Plotter über einen Hauptspeicher von mindestens 512MB oder mehr?"

"A2.2

Unterstützt der Plotter PostScript-Level 3? Hinweis: Die Ansteuerung des Plotters erfolgt bei Linux über CUPS Vers. 1.1.20 (Common Unix Printing System). PostScript ist daher Voraussetzung."

Die Abgabe von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen war nach Ziffer 2.7 der Verdingungsunterlagen nicht zugelassen.

Die Bieter mussten neben dem Fragenkatalog auch Preisblätter (Anlage 4) ausfüllen. Außer den Preisangaben für den einzelnen Plotter, Anlieferung, Haustransport, Installation und Einweisung sowie für Verbrauchsmaterial und optionale Komponenten waren auf Seite 2 der Anlage neben den Kosten für verschiedene Gewährleistungserweiterungen auch die Stundensätze und Anfahrtspauschalen für Reparaturen außerhalb der Gewährleistungsvereinbarung (z.B. bei Schadensfällen durch Eigenverschulden) einzutragen.

2.

Die Antragstellerin, die Beigeladene und zwei weitere Bieter gaben innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Frist (3. Juli 2007, 12.00 Uhr) ein Angebot ab.

Das Angebot der Beigeladenen ging am 2. Juli 2007 bei der Vergabestelle ein (Vergabeakte Bl. 111). Der Submissionstermin fand am 4. Juli 2007 statt.

Nach Öffnung der Angebote stellte die Vergabestelle fest, dass die Antragstellerin, die als einzige Bieterin Plotter anbot, deren Technik in einem einzigen Gehäuse untergebracht ist (HP DesignJet Serie 4000 und 4500), in ihrem Angebot keine ordnungsgemäßen Preisangaben zu den außerhalb der Gewährleistung entstehenden Reparaturkosten gemacht hatte. Die Tabellenspalten hatte sie mit "0,00 EUR" und der Angabe "Siehe Anlage zur Anlage 4" ausgefüllt, die jedoch ebenfalls keine Erklärungen über den Stundensatz und die Anfahrtspauschalen für verschiedene Standorte enthielt. Die Vergabestelle forderte die fehlenden Erklärungen nachträglich mit Erfolg bei der Antragstellerin an.

Die übrigen Bieter boten Gesamtsysteme aus Plotter und externem Computer an, auf dem eine RIP-Software betrieben wird (Vergabeakte Bl. 95).

Das von der Beigeladenen angebotene System "M" ist eine zusammengesetzte Kombination aus dem Plotter "C " und dem mittels eines Haltewinkels verbundenen Computer (Controller) M C Station/H.". Der Plotter selbst verfügt über eine Speicherkapazität von nur 256MB. Die geforderte Speicherkapazität von mindestens 512MB wird durch den Hauptspeicher der M C Station/H erreicht. Auch die Unterstützung des Dateiformats PostScript-Level 3 erfolgt nicht durch den Plotter selbst, sondern mittels einer auf dem Controller installierten Software. Die Frage "Verfügt der Plotter über einen Hauptspeicher von mindestens 512MB oder mehr?" hatte sie mit "1.024MB, erweiterbar auf 2.048MB" und die Frage, ob der Plotter PostScript-Level 3 unterstütze, mit "ja" beantwortet.

Nach vorläufiger Bewertung der schriftlichen Angebote bat die Vergabestelle entsprechend Ziffer 2.15.6 der Verdingungsunterlagen, wonach etwa drei bis fünf Anbieter schriftlich zur Präsentation und 3-wöchiger Teststellung aufgefordert werden sollten, mit Schreiben vom 30. Juli 2007 alle vier Bieter um Teststellung ihrer angebotenen Systeme und Präsentation der Produkteigenschaften am Installat...

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