Verfahrensgang
Vergabekammer des Saarlandes (Beschluss vom 28.01.2016; Aktenzeichen 3 VK 02/2015) |
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Saarlandes vom 28.1.2016 - 3 VK 02/2015 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragsgegners trägt die Antragstellerin. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts wird für erforderlich erklärt.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 136.884,19 Euro festgesetzt.
Gründe
A. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages, die der Antragsgegner als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, Busverkehrsleistungen) für die Regio-Buslinie R1 durchführt.
Am 01.08.2015 hat der Antragsgegner im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennziffer 2015/S 147-271529 den betreffenden Dienstleistungsauftrag nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ausgeschrieben. Als einziges Zuschlagskriterium ist der "Niedrigste Preis" angegeben. Der Vertragsbeginn ist für Juli 2016 vorgesehen; die Laufzeit des Vertrags soll 42 Monate betragen.
In dem bei den Vergabeunterlagen befindlichen Anschreiben wird ausgeführt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen seien Gegenstand der Ausschreibung, der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergebe sich aus den "Fahrplänen" (Anlage 2). Ferner wird darauf hingewiesen, dass dem Angebot die in "Anlage 1 Vordruck 1 genannten Nachweise (=Auflistung nach § 9 Abs. 4 VOL/A)" beizufügen sind und dass Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nebenangebote hat der Antragsgegner ausgeschlossen. Rückfragen der Bieter waren spätestens bis zum 11.09.2015 an den Antragsgegner zu richten. Schlusstermin für den Eingang der Angebote war der 28.09.2015, 11 Uhr.
Die Leistungsbeschreibung gliedert sich in fünf Ziffernbereiche. Ziffer 1 enthält unter 1.1 (2) den Hinweis, dass sich der Leistungsumfang "aus dem Fahrplan (Anlage 2) ergebe. Ziffer 3 führt unter Teilziffer 3.1.1. (Überschrift: Fahrplan) aus:
"Der beigefügte Fahrplan (vgl. Anlage 2) definiert die genauen Fahrzeiten und Linienverläufe, die Haltestellen und deren Bedienungsreihenfolge sowie die Anschlussverbindungen an den Verknüpfungspunkten für ein Normjahr. Diese dürfen vom Bieter nicht unterschritten werden.
Der Bieter legt mit seinem Angebot nach Verkehrstagen differenzierte Fahrplantabellen vor, aus denen hervorgeht, dass die fahrplantechnischen Mindestvorgaben dieser Ausschreibungsunterlagen eingehalten werden"
Der Leistungsbeschreibung folgen die "Unterlagen zur Angebotserstellung" (Anlage 1) und der "Fahrplan".
Bis zu dem im Anschreiben angegebenen Termin für Rückfragen (11.09.2015) gingen insgesamt acht Bieterfragen beim Antragsgegner ein, die durch zwei Informationsschreiben am 20.08.2015 und 02.09.2015, gerichtet an alle Bieter, beantwortet wurden. Nach dem 11.09.2015 kam es zu weiterer Korrespondenz zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner. Eine E-Mail vom 28.09.2015, die nachmittags nach dem Termin zur Angebotsabgabe und -öffnung einging, bezieht sich auf zwei Telefonate zwischen der Antragstellerin und einem Mitarbeiter des Antragsgegners vom 21. und 22.09.2015, bei dem es sich nicht um den in der Vergabebekanntmachung benannten Ansprechpartner des Antragsgegners handelte.
In der E-Mail heißt es:
"... Wir möchten uns herzlich bedanken für das Telefongespräch vom 21.09.2015 und ihren Rückruf vom 22.09.2015 und wir möchten festhalten, dass Sie uns den Punkt 3.1.1. Fahrplan wie folgt erörtert haben. Wir können in unserem Angebot einen Fahrplan vorlegen nach unserem Fahr- und Dienstplan. Wir legen mit unseren Unterlagen dar, dass wir den Fahrplan Anlage 2 in unseren Dienstplan umsetzen können. Darüber hinaus haben wir eine Leerfahrt in eine Besetztfahrt umgewandelt und eine kleine Taktlücke geschlossen. Dies wäre dann - wie Sie sagen - ein zusätzlicher Nutzen über den Mindestfahrplan hinaus."
An der Ausschreibung haben sich insgesamt 4 Bieter, darunter die Antragstellerin und die Beigeladene, beteiligt. Außer der Antragstellerin haben die übrigen Bieter den ausgefüllten Unterlagen zur Angebotserstellung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) neben einem Handelsregisterauszug keine weiteren Unterlagen beigefügt. Das Angebot der Antragstellerin enthält darüber hinaus umfangreiche Unterlagen zum Fahrplan. Die Antragstellerin hat dabei Änderungen am vorgegebenen Fahrplan in der Weise vorgenommen, dass zusätzliche Fahrten angeboten werden (Umwandlung einer Leerfahrt in eine Besetztfahrt; Schließung einer Taktlücke).
Die Antragstellerin sowie ein weiterer Bieter haben des Weiteren in ihren Angeboten den von der Antragstellerin bereits am 24.09.2015 thematisierten Formelfehler des Excel-Preisblattes korrigiert. Die beiden übrigen Bieter hab...