Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietzinsanspruch gegen Mieter bei Nichtgewährung des Gebrauchs wegen Umbauarbeiten des vom Vermieter gestellten Ersatzmieters während der Mietzeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Bittet ein Mieter um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag und geht der Vermieter auf diese Bitte ein, indem er einen neuen Mieter sucht, der dann zwei Monate vor dem Mietneubeginn bereits mit Renovierungs- und Umbauarbeiten beginnt, so kann der Vermieter vom bisherigen Mieter noch den Mietzins für diese beiden Monate verlangen, auch wenn er dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in diesen beiden Monaten wegen Überlassung an einen Dritten nicht gewähren konnte. BGB § 552 S 3 findet dann nämlich keine Anwendung, wenn nach der besonderen Ausgestaltung des Einzelfalles die Verweigerung der Zahlung der Miete durch den Mieter treuwidrig wäre.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 552 S. 3

 

Verfahrensgang

LG Trier (Entscheidung vom 17.02.1993; Aktenzeichen 5 O 256/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538340

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