Verfahrensgang
LG Koblenz (Urteil vom 09.08.2013; Aktenzeichen 8 O 344/12) |
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Koblenz vom 9.8.2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes i.H.v. bis zu 250.000 EUR -ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, geschäftlich handelnd
a) in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Mobilfunkleistungen gegenüber Verbrauchern wörtlich oder inhaltsgleich nachstehende Klauseln zu verwenden und/oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klauseln zu berufen:
aa) " Die ... [A2] GmbH darf Sie zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung zu eigenen Produkten postalisch oder per E-Mail kontaktieren, sofern Sie nicht gegenüber der ... [A2] GmbH widersprechen."
und/oder
bb) "Der Vertrag über die Nutzung von Mobiles Internet kommt mit der ... [A2] GmbH, einer 100 % Tochtergesellschaft der ... [A1] AG, unter Einbeziehung der AGB sowie der ... [A] Leistungsbeschreibungen zustande. Die anfallenden Entgelte werden von meinem Bankkonto eingezogen.
Ja ich stimme zu
und möchte zu den Produkten der ... [A2] GmbH und der mit verbundenen Unternehmen, die zur ... [A] Gruppe gehören, beraten werden. Meine Bestandsdaten dürfen während der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Beratung, Werbung, und Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Hierzu darf ich auch telefonisch kontaktiert werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen."
und/oder
b) die Bestellung von entgeltlichen Mobilfunkdienstleistungen über das Internet anzubieten und/oder vorzuhalten, ohne dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, insbesondere Tarifinformationen, Mindestvertragslaufzeit, Anschlusspreis, monatliche Grundgebühr und/oder den Endpreis einschließlich aller feststehenden Preisbestandteile klar und verständlich in hervorgehobener Form zur Verfügung zustellen, wenn dies geschieht wie in der Anlage K9.
2. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt an den Kläger 219,35 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 27.12.2012 zu zahlen.
3. Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des LG Koblenz vom 9.8.2013 wird zurückgewiesen.
4. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt es nachgelassen die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 20.000 EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
6. Die Revision gegen dieses Urteil nicht wird zugelassen.
Gründe
I. Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für die Förderung des fairen Wettbewerbs einsetzt.
Die Beklagte zu 1) ist die operative Muttergesellschaft der ... [A3] Internet Gruppe. Die Beklagte zu 2) ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Beklagten zu 1). Die unter der Marke "... [A]" angebotenen Produkte werden von der Beklagten zu 1) auf der Internetseite "www ... [A]. de" beworben und verkauft. Für diese Internetseite zeichnet sich die Beklagte zu 1) verantwortlich. Unter der Internetseite "www ... [A]. de" kann der Kunde unmittelbar Mobilfunkverträge mit der Beklagten zu 2) abschließen.
Der Kläger hat die Beklagten auf Unterlassung der Verwendung bestimmter in ihren Antragsformularen im Internet enthaltenden Bestimmungen betreffend die Einwilligungserklärung des Kunden in die Verwendung seiner Bestandsdaten in Anspruch genommen.
Er beanstandet folgende Klauseln:
a) Die ... [A2] GmbH darf sie zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung zu eigenen Produkten postalisch oder per E-Mail kontaktieren, sofern sie nicht gegenüber der ... [A2] GmbH widersprechen."
b) Der Vertrag über die Nutzung vom Mobiles Internet kommt mit der ... [A2] GmbH, einer 100 % Tochtergesellschaft der ... [A1] AG, unter Einbeziehung deren AGB, sowie der ... [A] Leistungsbeschreibungen zustande. Die anfallenden Entgelte werden von meinem Bankkonto eingezogen.
Ja, ich stimme zu
und möchte zu den Produkten der ... [A2] GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen, die zur ... [A] Gruppe gehören, beraten werden. Meine Bestandsdaten dürfen während der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Hierzu darf ich auch telefonisch kontaktiert werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen.
Die Verwendung der Bestimmungen in den Antragsformularen verstößt nach Ansicht des Klägers gegen § 7 UWG, da die Klauseln gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Nr. 2 BGB unwirksam seien.
Des Weiteren begehrt er, zu unterlassen, die Bestellung von entgeltlichen Mobilfunkleistungen über das Internet anzubieten oder vorzuhalten, die den Kunden nicht unmittelbar vor Abgabe ...