Leitsatz (amtlich)
›1. Die fortbestehenden Missstände in Bezug auf die Menschenrechtslage in Weißrussland machen die Rechtshilfe im Auslieferungsverkehr nicht von vornherein unzulässig.
2. Die Auslieferung nach Weißrussland ist zulässig, wenn eine Zusicherung der menschenrechtskonformen Behandlung des Verfolgten durch die dortigen Behörden abgegeben wird.‹
Gründe
I. Die Botschaft der Republik Belarus in Berlin hat mit Verbalnote vom 28.12.2006 ein Rechtshilfersuchen der Staatsanwaltschaft der Republik Belarus vom 03.11.2006 übermittelt, mit dem die Auslieferung des Verfolgten zur Strafverfolgung begehrt wird.
Dem Auslieferungsersuchen liegt ein Haftbefehl des Gerichtsrichters der Untersuchungsabteilung der vorläufigen Untersuchung der Verwaltung des Oktoberrajons in Grodno, Hauptmann der Miliz U O.P. vom 15.12.2003 - (Strafsache Nr. 03015202294) zugrunde.
Darin wird dem Verfolgten folgendes zur Last gelegt:
- im Januar 2003 nahm er neben dem Warenhaus "Nika" in H bei KUKLINSKY S.I. durch Betrug und Vertrauensmissbrauch und auch unter dem Vorwand der Realisation vom notorisch verderbenen Mobiltelefon eine Geldsumme von 45 US-Dollar in Besitz. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 86.940 Rubel oder 5,11 der Basisgröße aus;
- am 23.1.2003 um 18.00 Uhr nahm er neben dem Haus Nr. 29 im Kletzkow-Prospekt in H bei KOPKA P.A. durch Betrug und Vertrauensmissbrauch und auch unter dem Vorwand der Realisation des Mobiltelefons "Nokia 8210" eine Geldsumme von 300.000 Rubel in Besitz. Diese Summe machte 17,64 der Basisgröße aus;
- am Anfang Februar 2002 nahm er neben dem Haus Nr. 6 a in der T-Straße in H bei SYTY W.W. durch Betrug und Vertrauensmissbrauch und auch unter dem Vorwand der Realisation ein Mobiltelefon "Nokia 3310" im Werte von 90.000 Rubel und ein Mobiltelefon "Ericsson" t28s" im Werte von 90.000 Rubel im Gesamtbetrag von 180.000 Rubel in Besitz. Diese Summe machte 10,58 der Basisgröße aus;
- am 20. März 2003 nahm er in der L-Straße in H bei Tschernuschyk. D.P. durch Betrug und Vertrauensmissbrauch und auch unter dem Vorwand der Realisation vom Computer eine Geldsumme von 300 US-Dollar in Besitz. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 596.100 Rubel oder 35,07 der Basisgröße aus;
- am 14. April 2003 gewährte er der Frau M A.W. im Computerclub "Sprinter" (H, Kletzkow-Prospekt, 64) unter Vorwand des Austausches ein notorisch verderbenes Mobiltelefon und nahm bei ihr durch Betrug und Vertrauensmissbrauch eine Geldsumme von 20,00 US-Dollar (nach dem Dollarwechselkurs 39.840 Rubel) und ein Mobiltelefon mit Ladegerät im Werte von 60.000 Rubel in Besitz. Insgesamt machte das eine Summe von 99.840 Rubel oder 5,87 der Basisgröße aus;
- am 15. Mai 2003 nahm er im Computerclub "Sprinter" bei EJSMONT N.S. durch Betrug und Vertrauensmissbrauch und auch unter dem Vorwand der nachfolgenden Realisation ein Mobiltelefon "Siemens C 25" im Werte von 50.000 Rubel in Besitz, was 2,94 der Basisgröße bildete;
- am 6. Juni 2003 nahm er neben der Philarmonie des H'er Gebiets bei CHRESCHIK O.N. unter dem Vorwand der Realisation des notorisch verderbenen Mobiltelefons und durch Betrug und Vertrauensmissbrauch eine Geldsumme von 100.000 Rubel in Besitz, was 5,88 der Basisgröße bildete;
- am 10. September 2003 nahm er in der X-Straße bei KOCHANOWSKAJA T.A. unter dem Vorwand der Realisation des notorisch verderbenen Mobiltelefons und durch Betrug und Vertrauensmissbrauch eine Geldsumme von 155 US-Dollar in Besitz. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 241.155 Rubel oder 14,18 der Basisgröße aus;
Am 15. September 2003 nahm T in der O-Straße 20 von H bei BUZYNSKIJ I.W. unter dem Vorwand der Realisation und durch Betrug und Vertrauensmissbrauch in Besitz:
- ein Mobiltelefon "Siemens Sli" im Werte von 60 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 62.910 Rubel. Eine Kamera zum Mobiltelefon im Werte von 30 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 125.820 Rubel oder 7,4 der Basisgröße aus;
- ein Mobiltelefon "Sony" im Werte von 60 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 125.820 Rubel oder 7,4 der Basisgröße aus;
- ein Mobiltelefon "Ericsson t-29" im Werte von 55 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 115.335 Rubel oder 6,78 der Basisgröße aus;
- ein verderbenes Mobiltelefon "Nokia 8210" im Werte von 30 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 62.910 oder 3,7 der Basisgröße aus;
- zwei Mobiltelefone "Siemens C 35" je im Werte von 30 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 125.820 Rubel oder 7,4 der Basisgröße aus;
- ein Mobiltelefon "Siemens C 55" im Werte von 200 US-Dollar. Nach dem Dollarwechselkurs machte das eine Summe von 419.400 Rubel aus.
Im Oktober 2003 nahm er neben dem Haus Nr. 23 im Keltzkow-Prospekt in H bei EJSMONT P.J. durch Betrug und Vertrauensmissbrauch ein Mobiltelefon "Nokia 5110" im Werte von 150.000 Rubel und eine Geldsumme von 15 US-Dollar (nach dem Dollarwechselk...