Entscheidungsstichwort (Thema)

Einräumung von Sondernutzungsrechten für Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß

 

Leitsatz (redaktionell)

Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.

 

Normenkette

WoEigG §§ 10, 15

 

Fundstellen

Haufe-Index 541656

ZMR 1998, 373

OLGR Köln 1998, 285

WuM 1998, 237

IPuR 1998, 40

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