Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Freigabe der Eintragung einer Kapitalherabsetzung und -erhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre zu Sanierungszwecken ("Solarworld")

 

Verfahrensgang

LG Köln (Aktenzeichen 91 O 111/13)

 

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Erhebung der unter den Aktenzeichen 91 O 115/13, 91 O 114/13, 91 O 113/13, 91 O 112/13, 91 O 111/13, 91 O 116/13 und 91 O 118/13 LG Köln anhängig gemachten und dem Aktenzeichen 91 O 111/13 LG Köln verbundenen Klagen der Antragsgegner zu 1 bis 12) der Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 7.8.2013, welche folgenden Wortlaut haben:

...

nicht entgegensteht und Mängel der Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegner zu 1 bis 12) als Gesamtschuldner 2/3. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu 13 bis 18) und der Nebenintervention des Streithelfers zu 15a) werden der Antragstellerin auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Grundkapital i.H.v. 111,72 Mio. EUR in ebenso viele auf den Inhaber lautende Aktien eingeteilt ist. Hauptaktionär der Antragstellerin ist deren Vorstandsvorsitzender Dr. B mit einem Anteil am Grundkapital von rund 28 %. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Antragsgegner sind Aktionäre der Antragstellerin.

Nach dem im Bundesanzeiger veröffentlichten, ungeprüften und unter Änderungsvorbehalt stehenden Jahresabschluss zum 31.12.2012 (Anlage AS 4) ist das Eigenkapital der Antragsstellerin bei Ausweis eines Negativbetrages von 38,3 Mio. EUR verbraucht. Die ebenfalls unter Änderungsvorbehalt stehende und ungeprüfte Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 30.6.2013 weist nach der eidesstattlichen Versicherung des Finanzvorstands Dipl.-Kfm. L (Anlage AS 5) ein negatives Eigenkapital von 94,97 Mio. EUR aus. Derzeit hat die Antragstellerin Verbindlichkeiten aus Bankkredit i.H.v. insgesamt 404,5 Mio. EUR und aus zwei börsennotierten Anleihen i.H.v. 387,1 Mio. EUR (Anleihe 2010/2017) und 139,4 Mio. EUR (Anleihe 2011/2016).

Aufgrund der finanziellen Schieflage beschloss die Antragstellerin, die Q AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Q) mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzepts zu beauftragen. In dem vorgelegten Gutachten attestierte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Antragstellerin Sanierungsfähigkeit und schlug u.a. Maßnahmen vor, mit denen die Fremdverbindlichkeiten auf ein geringeres, leichter bedienbares Niveau reduziert werden sollten. Am 24.1.2013 kündigte die Antragstellerin in einer Ad-hoc-Mitteilung (Anlage AS 10) Restrukturierungsmaßnahmen bei der Finanzierung des Unternehmens an.

Entsprechend den mit den Gläubigerbanken am 18.6.2012 getroffenen und in einem sog. "Termsheet" (Anlage AS 7) niedergelegten Absprachen sollte die Sanierung der Antragstellerin durch eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 150:1 auf 744.000 EUR mit gleichzeitiger Sachkapitalerhöhung auf 14.151.200 EUR in die Wege geleitet werden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein soll, was im Ergebnis dazu führt, dass die Altaktionäre der Antragstellerin künftig nur noch mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt sind. Sodann sollte die J zur Zeichnung und Übernahme von 5.057.126 für die Kreditgläubiger bestimmte Aktien gegen Einbringung von zuvor von den Kreditgläubigern erworbenen Teildarlehensrückzahlungsforderungen i.H.v. insgesamt rund 213,9 Mio. EUR zugelassen werden. Ferner sollte die X Bank AG als Abwicklungsstelle sämtliche Schuldverschreibungen der Anleihen 2010/2017 und 2011/2016 erwerben und gegen Übernahme von 8.194.074 für die Anleihegläubiger bestimmte Aktien in die Antragstellerin einbringen. Im Gegenzug sollte die X Bank AG Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 174,8 Mio. EUR und 61,2 Mio. EUR aus zwei neuen Anleihen erhalten, um diese den Gläubigern der Anleihen 2010/2017 und 2011/2016 zum Erwerb anzubieten. Schließlich sollten die neuen Anteilseigner Teile der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erworbenen Aktien gegen Zahlung von rund 36 Mio. EUR an die R und gegen Zahlung von rund 10 Mio. EUR an Dr. B zu veräußern, was im Ergebnis dazu führt, dass der neue Investor 29 % und der Vorstandsvorsitzende der Antragstellerin 19,5 % der jungen Aktien erhält.

Nachdem den Aktionären zuvor sowohl das Sanierungskonzept durch ein auf der Internetseite der Antragstellerin veröffentlichtes sog. "Informationsmemorandum" (Anlage AS 3) bekanntgegeben und die Beschlussvorlagen nebst Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts mit den Einladungen (Anlage AS 22) zur Hauptversammlung der Antragstellerin vom 7.8.2013 übersandt worden waren, fasste letztere zur Umsetzung des Sanierungskonzepts u.a. folgende Beschlüsse:

...

In der Hauptversammlung waren Aktionäre mit 34...

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