Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Festsetzung einer Sonderumlage durch einen Wohnungseigentümerbeschluß über eine Sanierungsmaßnahme

 

Leitsatz (redaktionell)

Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

 

Normenkette

WoEigG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 541659

NZM 1998, 877

ZMR 1998, 463

OLGR Köln 1998, 335

WuM 1998, 381

IPuR 1998, 54

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