Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Festsetzung einer Sonderumlage durch einen Wohnungseigentümerbeschluß über eine Sanierungsmaßnahme
Leitsatz (redaktionell)
Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.
Normenkette
WoEigG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2
Fundstellen
Haufe-Index 541659 |
NZM 1998, 877 |
ZMR 1998, 463 |
OLGR Köln 1998, 335 |
WuM 1998, 381 |
IPuR 1998, 54 |
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