Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume; Zurückbehaltungsrecht des Mieters

 

Orientierungssatz

1. Durch die Übersendung der Schlüssel ist keine Beendigung des Mietverhältnis über Gewerberäume eingetreten. Mit Übersendung des Schlüssels und stillschweigender Annahme ist kein Aufhebungsvertrag zustande gekommen.

2. Dem Mietzinsanspruch kann der Mieter einen Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts entgegengehalten.

 

Normenkette

BGB § 320 Abs. 1 S. 1, §§ 536, 542, 552, 554a, 564

 

Verfahrensgang

LG Köln (Aktenzeichen 27 O 12/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538321

ZMR 1998, 91

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