Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume; Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Orientierungssatz
1. Durch die Übersendung der Schlüssel ist keine Beendigung des Mietverhältnis über Gewerberäume eingetreten. Mit Übersendung des Schlüssels und stillschweigender Annahme ist kein Aufhebungsvertrag zustande gekommen.
2. Dem Mietzinsanspruch kann der Mieter einen Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts entgegengehalten.
Normenkette
BGB § 320 Abs. 1 S. 1, §§ 536, 542, 552, 554a, 564
Verfahrensgang
LG Köln (Aktenzeichen 27 O 12/96) |
Fundstellen
Haufe-Index 538321 |
ZMR 1998, 91 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen