Verfahrensgang

LG Köln (Urteil vom 03.12.2008; Aktenzeichen 28 O 483/06)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 3.12.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des LG Köln - 28 O 483/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor zu Ziff. I. des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, im ge-schäftlichen Verkehr Lernspiele, bestehend aus einem Kontrollgerät nebst zugehörigen Übungsheften, zu vervielfältigen und/oder zu vertreiben und/oder vervielfältigen und/oder vertreiben zu lassen, wie nachstehend wiedergegeben:

1. × (1), × (2)

und/oder

2. × (3), × (4)

und/oder

3. × (5), × (6)

II. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.

III. Dieses und das angefochtene Urteil des LG sind (bis auf den Feststellungstenor) vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung 500.000 EUR
  • hinsichtlich Auskunft und Rechnungslegung 30.000 EUR
  • hinsichtlich der Vernichtung 50.000 EUR
  • hinsichtlich der Zahlung und der Kosten für die Klägerin 110 % des vollstreckbaren, für die Beklagte 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

(Bilder aus dem Tenor)

× (1), × (2)

((Abbildungen entfernt))

× (3), × (4)

((Abbildungen entfernt))

× (5), × (6)

((Abbildungen entfernt))

 

Gründe

I. Die Klägerin entwickelt und vertreibt unter den Marken "bambinoLÜK", "miniLÜK" und "pocketLÜK" Lernspiele unter dem didaktischen Ansatz "Lerne/Übe/Kontrolliere". Die Lernspiele setzen sich jeweils aus Übungsheften und einem Kontrollgerät zusammen.

Das sich an Kinder zwischen drei und sieben Jahren richtende Lernspiel "bambinoLÜK" besteht aus einem aufklappbaren flachen Kasten aus transparentem Kunststoff, in dem sechs qua-dratische Plättchen in zwei Reihen zu je drei Plättchen auf da-für vorgesehenen, durch Erhebungen markierten Feldern liegen. Die gelben Plättchen zeigen auf der Vorderseite ein-far-bi-ge, recht abstrakt gestaltete rote und an ihrem unteren Abschluss mit einem Querstrich versehene Symbole (Apfel, Blume, Auto, Haus, Ente und Herz) sowie auf der Rückseite ein Farbmuster aus vier zur Seite offenen Halbkreisen in den Far-ben grün, rot oder blau auf gelbem Grund. Die Vorderkanten des Kastens sind wellenförmig ausgestaltet und erleichtern auf diese Weise dessen Öffnung.

Zum Lernspiel gehören außerdem Übungshefte zu verschiedenen Themen (etwa "Er-stes Zählen", "Erstes Rechnen", "Lesestart für Vorschulkinder"), die im Copyright-Vermerk die Klägerin benennen und auf jeder Doppel-seite eine zu lösende Aufgabe ausweisen. Für deren Bearbeitung hat der Anwender das Heft im Uhrzeigersinn um 90 zu drehen. Bei einer Mehrzahl von Heften sind auf der nunmehr oben liegenden (linken) Seite zu einer bestimmten Fragestellung sechs quadratische Felder mit bestimmten Abbildungen in zwei Reihen à drei Feldern wiedergegeben, die jeweils in einer Ecke die auf den Plättchen befindlichen Symbole tragen. Auf der nunmehr unteren (rechten) Heftseite werden in entsprechender Anordnung sechs Bilder gezeigt, die den darüber liegenden Abbildungen zuzuordnen sind. Dabei wird an Hand zweier links neben den jeweiligen Aufgabenfeldern nochmals kleiner wiedergegebenen, über einen gepunkteten Pfeil miteinander verbundenen Abbildungen die Zugehörigkeit beispielhaft demonstriert.

Für die Zuordnung der Abbildungen legt der Anwender den aufgeklappten Kontrollka-sten auf eine aufgeschlagene und gedrehte Doppelseite des Übungshefts, so dass die durchsichtigen Kastenhälften mit den quadratischen Feldeinteilungen jeweils über den gleich großen und entsprechend angeordneten Abbildungen einer Heftseite liegen. Sodann werden die im unteren Teil des Kontrollgeräts liegenden Plättchen in der oberen Hälfte des Kastens jeweils auf dasjenige Feld der durch den Kasten sichtbaren Abbildung gelegt, das dasselbe Symbol wie das Plättchen trägt. Die Plättchen werden alsdann nacheinander entnommen und in der nunmehr freien unteren Hälfte des Kontrollgeräts auf diejenige durch den Kasten hindurch sichtbare Abbildung gelegt, die nach Ansicht des Nutzers zu der im oberen Teil aufgedeckten Abbildung gehört. Nach Ablegen sämtlicher Plättchen kann der Anwender die Richtigkeit der Zuordnung dergestalt kontrollieren, dass er durch Schließen und Umdrehen des Kontrollkastens überprüft, ob die Rückseite der Plättchen in sich geschlossene einfarbige Kreise ergibt, wie sie im Übungsheft als Gesamtmuster links unten neben den zuzuordnenden Abbildungen (als sog. "Verifikator") am Ende der Demon-strationspfeils wiedergegeben sind.

Das Funktionsprinzip des sich an Vor- und Grundschulkinder zwischen...

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