Gründe

›Die Bekl. hat die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und ist daher dem Kl. ... zum Ersatz der ihm anläßlich seines Sturzes erlittenen materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet. Nach der Aussage der Zeugin A. kann davon ausgegangen werden, daß der Kl. nach Verlassen der Treppe auf dem Weg zur Garderobe auf den Fliesen ausgeruscht und zu Fall gekommen ist, weil die Fliesen dort infolge Nässe glatt waren. ... Daß die Nässe von der angrenzenden Toilette herausgetragen worden ist, wie das LG angenommen hat, ist ebenfalls wahrscheinlich; möglicherweise sind auch zusätzlich Getränke verschüttet worden, die Gäste auf dem Weg zur Garderobe oder Toilette mitgenommen hatten. Jedenfalls handelte es sich um eine Verschmutzung, wie sie üblicherweise leicht im Bereich von Naßräumen entsteht, womit die Bekl. also grundsätzlich rechnen und wogegen sie geeignete Vorkehrungen treffen mußte.

Die Bekl. hat zur Entlastung vorgetragen, der Betrieb sei an diesem Tag (Weiberfastnacht) seit mittags geöffnet gewesen (der Unfall ereignete sich gegen 21.30 Uhr), unzählige Gäste hätten das Treppenhaus zum Keller benutzt, um zur Garderobe und zu den Toiletten zu gehen; in der mündlichen Verhandlung hat sie von einem mit 500 Leuten besetzten Saal gesprochen. Bei einem so starken Publikumsaufkommen liegt es auf der Hand, daß die Gefahr einer die Rutschgefahr erhöhenden Verschmutzung im Bereich der Wasch- und Toilettenräume an diesem Tag größer war als an anderen Tagen. Besondere Sorgfalt war auch deshalb geboten, weil dieser Bereich an den Treppenabgang grenzte. Unabhängig von den Lichtverhältnissen war es Besuchern, die die Treppe nach unten gehen, bei starkem Publikumsverkehr gar nicht möglich, den vor ihnen liegenden Fußboden zu beobachten, weil die Sicht durch Vorangehende blockiert war. ... Jedenfalls wäre es erforderlich gewesen, die Örtlichkeit regelmäßig zu kontrollieren und zu säubern.‹

 

Fundstellen

Haufe-Index 2994042

DRsp I(145)399c

NJW-RR 1993, 350

VersR 1993, 371

OLGReport-Köln 1993, 71

r s 1993, 16

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