Orientierungssatz

1. Das Recht auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme eines GmbH-Gesellschafters kann nicht von einem entsprechenden vorgeschalteten Beschluß der Gesellschafterversammlung abhängig gemacht werden.

2. Deckt ein GmbH-Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber stille Reserven der GmbH auf und führt dies zu Steuernachforderungen, kann ihm daraus kein gesellschaftswidriges Vorgehen vorgeworfen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI646013

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge