Orientierungssatz
1. Das Recht auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme eines GmbH-Gesellschafters kann nicht von einem entsprechenden vorgeschalteten Beschluß der Gesellschafterversammlung abhängig gemacht werden.
2. Deckt ein GmbH-Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber stille Reserven der GmbH auf und führt dies zu Steuernachforderungen, kann ihm daraus kein gesellschaftswidriges Vorgehen vorgeworfen werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI646013 |
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