Entscheidungsstichwort (Thema)

Leihvertrag: Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts an einem Hausgrundstück und Verwertung des Grundstücks durch die Erben des Verleihers

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wenn eine Erblasserin ihrem langjährigen Lebensgefährten zu Lebzeiten ein lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht an einem von ihm bereits mitbewohnten Haus einräumt, liegt ein Leihvertrag vor, der keiner besonderen Form bedarf.

2. Wenn die Erben der Erblasserin einen Herausgabeanspruch hinsichtlich des verliehenen Hausgrundstücks geltend machen mit der Begründung, sie bedürften dessen zur Verwertung, weil sie ansonsten nicht in der Lage seien, rückständige Heimkosten für einen Miterben (den verstorbenen Ehemann der Erblasserin) zu zahlen, steht ihnen ein Kündigungsrecht nach BGB § 605 Nr 1 nur dann zu, wenn sie darlegen und beweisen können, daß alle Miterben in diesem Sinne bedürftig sind.

3. Die Verwertung des Hausgrundstücks ist durch das Wohn- und Nutzungsrecht des ehemaligen Lebensgefährten der Erblasserin nicht zwangsläufig blockiert. Bei einer Veräußerung gilt im Falle eines Leihverhältnisses die Bestimmung des BGB § 571 zugunsten des Entleihers nicht.

 

Normenkette

BGB §§ 571, 598, 605 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 538369

NWB 1999, 3278

NJW-RR 2000, 152

JurBüro 2000, 105

MittRhNotK 1999, 278

NZM 2000, 111

ZAP 1999, 819

ZMR 1999, 758

MDR 1999, 1271

OLGR Köln 1999, 272

ZErb 1999, 81

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