Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung von Berichtigungsantrag - Antrag auf Löschung von Gehrecht

 

Leitsatz (amtlich)

Voraussetzung des Teilerlöschens einer Dienstbarkeit in Bezug auf die durch Teilung des herrschenden Grundstücks entstandenen neuen Grundstücke ist die rechtliche Beschränkung der Dienstbarkeit in der Bewilligung auf einen räumlich abgegrenzten Teil des herrschenden Grundstücks. Eine rein schuldrechtliche Vereinbarung, die nur zu einem schuldrechtlichen Anspruch auf eine beschränkte Ausübung des Rechts aus der Dienstbarkeit führt, genügt nicht. (Rn. 22 - 24)

 

Normenkette

BGB §§ 133, 1025 Sätze 1-2, § 1026; GBO §§ 13, 22, 29, 71 Abs. 1, §§ 73, 85 Abs. 2 S. 2; RPflG § 11 Abs. 2

 

Tenor

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Deggendorf vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

II. Soweit mit dem Antrag die Einleitung eines Löschungsverfahrens angeregt wurde, wird die Sache zur weiteren Behandlung an das Amtsgericht zurückgegeben.

III. Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2 bis 4.

IV. Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 EUR.

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 1, eine Genossenschaft, erwarb mit notariellem Vertrag vom 12.4.1965 Grundbesitz (u.a. Flst. X) und ist seit 21.9.1965 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

In der Kaufurkunde ist unter P. zur Kaufpreiszahlung vereinbart:

... hat die K (Veräußerin des Grundstücks) das Grundstück Plan Nr. ... ... erworben, welches derzeit im Grundbuch... vorgetragen ist.

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Plan Nr. ... ... einen Pfarrhofneubau zu errichten. Die ... (Beteiligte zu 1) verpflichtet sich hiermit ... auf eigene Kosten auf dem Grundstück Plan Nr. ... ... den geplanten Pfarrhofneubau ordnungsgemäß so zu erstellen, entsprechend dem bereits genehmigten Bauplan... Unter R. 3. heißt es:

Im Osten des Grundstücks Plan Nr. X ... verläuft ein öffentlicher Weg. Östlich dieses Weges ist das Grundstück Plan Nr. ... ... gelegen. Um von dem Grundstück Plan Nr. ... ... auf dem kürzesten Weg zur katholischen Pfarrkirche ... zu gelangen, muss ein Gehweg benutzt werden über das Grundstück Plan Nr. X ..., welcher zu verlaufen hat entlang der Grenze zum Nachbargrundstück ... Dieser Gehweg muss eine Breite von mindestens einem Meter haben. ... Ausdrücklich wird bemerkt, dass es sich hierbei um einen Kies Weg handelt.

Die (Beteiligte zu 1) räumt hiermit für sich und für ihre jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstückes Plan Nr. X ... dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Plan Nr. ... ... das dauernde und unentgeltliche Recht ein, jederzeit und in beiden Richtungen über das Grundstück Plan Nr. X ... auf dem vorbeschriebenen einen Meter breiten Streifen zu gehen und zu fahren.

Zur dinglichen Sicherung hierwegen wird hieramt am Grundstück Plan Nr. X ... eine Grunddienstbarkeit bestellt für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Plan Nr. ... ...

4. Die Eintragung der vorbestellten Grunddienstbarkeit in das Grundbuch wird hiermit je unter Verzicht auf Vollzugsmitteilung bewilligt und beantragt.

Zudem sind unter S. Sonderbestimmungen getroffen wie folgt:

"2. Für den Fall, dass aus dem derzeitigen Grundstück Plan Nr. ... ... in Zukunft Teilflächen veräußert werden sollten, verpflichtet sich hiermit die K. für sich und für ihre jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstücks Plan Nr. ... ... in die treffenden Veräußerungsverträge, bzw. in den treffenden Veräußerungsvertrag mit aufzunehmen, dass der jeweilige Eigentümer der etwa zu veräußernden Trennflächen die Rechtsaufgabe erklärt wegen des unter Buchstabe R. 3.) dieser Urkunde niedergelegten Gehrechtes.

..."

Im übrigen verpflichtet sich die K. das ihr in Buchstabe R. Ziffer 3.) dieser Urkunde eingeräumte Gehrecht über das Grundstück Plan Nr. X ... ausschließlich auszuüben nur für Zwecke des Pfarrhofes ... Dieser Gehweg darf niemals ein öffentlicher Kirchen Weg werden, also nicht Kirchen Weg für die Allgemeinheit.

Die Dienstbarkeit wurde am 29.9.1965 in Abteilung II lfd. Nr. ... wie folgt eingetragen:

Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks ... Band Blatt ....Nr. (FlurNr. ...). Gem .... vom 12. April 1965 ... Das herrschende Grundstück wurde in der Folgezeit mehrfach geteilt. Hinsichtlich des Flurstücks ... (neu) ist die Löschung des Gehrechts bereits bewilligt. Die Beteiligte zu 1 hat mit Vertrag vom 16.9.2011 eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. X veräußert, wobei der Käufer sich verpflichtete, die Belastungen zu übernehmen, soweit nicht Lastenfreistellung erreicht würde.

Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses hat die Beteiligte zu 1 mit Schreiben vom 11.5.2014 unter Verweis auf § 1025 Satz 2 BGB hilfsweise für den Fall, dass die Beschwerde zurückgewiesen werden sollte, Löschung des Gehrechts beantragt. Nachdem das Landgericht mit Beschluss vom 7.9.2015 die Beschwerde gegen die Versagung der Zeugniserteilung...

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