Entscheidungsstichwort (Thema)

Leistungen, Vergabekammer, Bieter, Ausschreibung, Vergabeverfahren, Verwertung, Vergabeunterlagen, Bewerber, Verletzung, Bekanntmachung, Vermarktung, Leistungsbeschreibung, Dienstleistungen, Auftragnehmer, von Amts wegen, im eigenen Namen, Entscheidung der Vergabekammer

 

Tenor

I. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 19. Juni 2020, Gz. ..., in den Ziffern 1., 2. und 4. aufgehoben.

II. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen hat die Antragstellerin zu tragen.

IV. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.

V. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 39.837,29 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Gemäß EU-Bekanntmachung vom 3. Dezember 2019 beabsichtigt die Antragsgegnerin die Vergabe von Dienstleistungen im offenen Verfahren. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

In Ziffer II.1.1) der Bekanntmachung wird der Auftrag folgendermaßen bezeichnet:

"Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Sammelsystem der Stadt ... ab 01.03.2020".

Ziffer II.1.4) der Bekanntmachung lautet:

"Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Vermarktung zur ordnungsgemäßen Verwertung von jährlich ca. 21.000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01. AVV 20 01 01) aus dem Sammelsystem der Stadt ... ab 01.03.2020 - Stellung eines Umschlagplatzes

  • Übernahme der Altpapiermengen
  • Vermarktung / Verwertung der Altpapiermengen"

In Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung wird die Beschaffung folgendermaßen beschrieben:

"Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Vermarktung zur ordnungsgemäßen Verwertung von jährlich ca. 21.000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01. AVV 20 01 01) aus dem Sammelsystem der Stadt ... ab 01.03.2020.

Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. ..."

Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist in Ziffer III. 1.2) der Bekanntmachung festgelegt:

"1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:

  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen."

Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist in Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung festgelegt:

"1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:

  • Vorlage der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierung Voraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen in Register 7 (Formular F6). ... Alternativ kann ... auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
  • Angaben zum Entsorgungskonzept einschl., o dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), o der technischen Ausrüstung des Unternehmens, o den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
  • freiwillige Angaben zum Verwertungsweg
  • für die vom Bieter benannte Übergabestelle ist eine detaillierte Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers, Darlegung der Eignung als Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung) und ein Ausdruck des Routenplaners (...) vorzulegen für die einfache Wegstrecke ab dem Hauptdepot des Auftraggebers ..., aus der (einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke zu entnehmen sind. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.

2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
  • Vorlage der vom Bieter geforderten Nac...

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