Entscheidungsstichwort (Thema)
Angebote mit Lichtbildverknüpfung
Leitsatz (amtlich)
Verkäufer auf der Plattform www.amazon.de, deren Produktangebote auf der Plattform mit von diesen nicht eingestellten Lichtbildern der Produkte erscheinen, können weder als Täter noch als Teilnehmer oder Störer wegen öffentlicher Zugänglichmachung der Lichtbilder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Normenkette
UrhG § 97 Abs. 1, § 72 Abs. 2, § 15 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Nr. 2, §§ 16, 19a
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 09.10.2015; Aktenzeichen 21 O 1173/15) |
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG München I vom 09.10.2015 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Dieses Urteil und das Urteil des LG sind hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Gründe
I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten urheberrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche sowie Ersatz vorgerichtlicher Kosten geltend.
Die Klägerin ist Herstellerin von Sport- und Freizeitrucksäcken. Der Beklagte tritt auf der Internetplattform www.amazon.de unter der Firmierung "P." als Verkäufer auf und bietet dort u.a. Produkte der Klägerin an.
Der Beklagte hat am 14.10.2014 auf www.amazon.de sechs verschiedene Rucksäcke der Klägerin angeboten und mit den im Berufungsantrag wiedergegebenen sechs Lichtbildern beworben. Die streitgegenständlichen Lichtbilder wurden im Auftrag der Klägerin vom Fotografen C. M. hergestellt. Die Klägerin ist Inhaberin der exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Bildern.
Die Betreiberin der Internethandelsplattform www.amazon.de. die A (im Folgenden: A), bietet interessierten Händlern ein Warenvertriebsmodell an und stellt die softwaretechnische und hardwaretechnische Internet-Infrastruktur zur Verfügung. Weiter stellt A den Händlern eine Produktdatenbank zur Verfügung, in der Text- und Bild-Dateien zur Beschreibung und Darstellung der einzelnen Produkte, die auf "www.amazon.de" angeboten werden, vorgehalten werden, wobei die Produktinformationen von A stammen oder von den Händlern an A übermittelt werden. Dabei erhält jedes Produkt, welches durch einen bestimmten "EAN-Code" bzw. eine andere Produktkennzeichnung identifiziert wird, eine interne Identifikationsnummer (ASIN-Standard Identifikation Number). Für jedes Produkt ist nur eine Produktseite eingerichtet und zugelassen. Sofern mehrere Händler Informationen zu einem Produkt hochladen, bestimmt A, welche der vorhandenen Produktmerkmale, Produktbeschreibungen, Produktinformationen und Produkttitel auf der Produktdetailseite angezeigt werden. Besteht bereits für ein Produkt eine Produktseite, sind Händler verpflichtet, identische Produkte auf dieser Produktseite anzubieten, ihr Angebot also unter Angabe des Preises "anzuhängen". Die Angebote der verschiedenen Händler werden in diesem Fall auf der Produktseite nacheinander gelistet. Auch sofern ein Produkt gerade nicht über www.amazon.de angeboten wird, bestehen die ASIN, die dazugehörige Produktdatenbank und auch die Produktdetailseite weiter.
Vor dem Einstellen von Bildern oder Inhalten bei A. müssen Händler den "Vertrag zur Einstellung von Bildern oder Inhalten" (Anlage B 5) akzeptieren, der auszugsweise wie folgt lautet:
1) Berechtigung
Sie dürfen nur Inhalte übermitteln, für die sie sämtliche geistigen Eigentumsrechte besitzen.
3) Lizenzgewährung fur Material
Hiermit gewähren Sie A. und seinen Verbundenen Unternehmen weltweit, nicht-exklusiv, gebührenfrei und unbefristet das Recht und die Lizenz (a) Material ganz oder teilweise auf beliebige Art und auf beliebige Medien zu reproduzieren, zu verteilen, zu übertragen, öffentlich bereitzustellen und öffentlich anzuzeigen,.
7) Zusicherungen, Gewährleistungen und Schadensersatz
Sie geben gegenüber A. und seinen Verbundenen Unternehmen die Zusicherung und Gewährleistung, dass Sie (a) das Recht, die Befähigung und die Berechtigung besitzen, die zum Eingehen dieses Vertrags erforderlich sind, um die hieraus entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen und die in den Paragraphen 3 und 5 oben aufgeführten Lizenzen zu erteilen,..., dass (c) durch das von Ihnen an A. übermittelte Material und durch die Ausübung der hiermit verbundenen Rechte durch A. und seine verbundenen Unternehmen nicht gegen geistige Eigentumsrechte verstoßen und sich solche Rechte nicht widerrechtlich angeeignet werden, einschließlich aber nicht beschränkt aufRechte an eingetragenen Marken, Urheberrechte..
Mit Schreiben vom 17.10.2014 mahnte die Klägerin den Beklagten ab und forderte ihn wegen der Nutzung der streitgegenständlichen Bilder zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Nach Erhalt der Abmahnung hat der Beklag...