Leitsatz (amtlich)
Die Kostenentscheidung in einer Ehesache ist mit der sofortigen Beschwerde isoliert anfechtbar, soweit sie auf der teilweisen Rücknahme einer Folgesache beruht, auch wenn der zurückgenommene Antrag eine Familienstreitsache betrifft.
Die Überprüfungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts beschränkt sich auf die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat.
Normenkette
FamFGK § 112 Nr. 2; FamFG § 113 Abs. 1 S. 2, § 150; ZPO §§ 269, 99 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 3705282 |
FamRZ 2013, 1919 |
FPR 2013, 6 |
AGS 2013, 304 |
FamFR 2013, 250 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen