Verfahrensgang
OLG Stuttgart (Urteil vom 11.12.2019; Aktenzeichen 9 U 260/19) |
LG Stuttgart (Urteil vom 14.05.2019; Aktenzeichen 23 O 210/18) |
Tenor
Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 9. Zivilsenat - vom 11.12.2019 wird im Tatbestand (Seite 2 vorletzte Zeile) dahingehend berichtigt, dass es statt "2019" richtig heißen muss "2009".
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Fundstellen
Dokument-Index HI14823984 |
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