Verfahrensgang
LG Stuttgart (Aktenzeichen 22 O 241/18) |
Tenor
Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 14. Zivilsenat - vom 06.02.2020 wird im Tatbestand auf S. 2 unter I.) 4. Abschnitt wie folgt berichtigt:
statt "Am 25. Februar 2016" muss es heißen "Am 16./29. Februar 2016"
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Fundstellen
Dokument-Index HI14439980 |
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