Verfahrensgang

LG Stuttgart (Aktenzeichen 22 O 241/18)

 

Tenor

Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 14. Zivilsenat - vom 06.02.2020 wird im Tatbestand auf S. 2 unter I.) 4. Abschnitt wie folgt berichtigt:

statt "Am 25. Februar 2016" muss es heißen "Am 16./29. Februar 2016"

 

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14439980

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