Verfahrensgang
LG Stuttgart (Urteil vom 27.08.2019; Aktenzeichen 16 O 44/18) |
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.08.2019 - 16 O 44/18 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Streitwert: 687.256,23 Euro.
Gründe
I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte - als führenden Versicherer eines Versicherungskonsortiums - Ansprüche aus einer "Kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtprojektpolice" bezüglich eines Bauprojektes (Hotel, B.) geltend, bei dem die Klägerin als Generalunternehmerin agierte. Sie beauftragte dabei unter anderem die XY (im Folgenden: XY), Architekten (im Folgenden: Architekten) und die GmbH (im Folgenden: GmbH), die vom Versicherungsschutz als Mitversicherte umfasst sind. In einem Sideletter (Anlage K 3) ist überdies bestimmt, dass im Rahmen der Haftpflichtversicherung "mitversicherte Planer/Fachingenieure ... für den Fall eines Schadens aus fehlerhafter Planung gedeckt [sind], sowohl für Schäden am Objekt als auch für daraus resultierende Vermögensfolgeschäden".
Im Versicherungsvertrag ist unter anderem bestimmt:
"1. WESENTLICHE VERTRAGSMERKMALE
1.1 Gegenstand der Versicherung
...
1.2 Versicherungsnehmer, weitere Versicherungsnehmer und Mitversicherte / Versicherte Interessen
...
1.2.2 Mitversicherte/Versicherte Interessen
Mitversichert sind ausschließlich im Bezug auf die versicherten Bauvorhaben:
a) der Bauherr in dieser Eigenschaft
b) die mit der Ausführung und den Arbeiten für das jeweils versicherte Bauvorhaben beauftragten natürlichen und juristischen Personen ...;
c) die für das jeweils versicherte Bauvorhaben tätigen Planer, Ingenieure, Architekten ...
d) die für das versicherte Bauvorhaben tätigen freien Mitarbeiter;
Soweit und sofern sich die Bestimmungen dieses Vertrages auf den Versicherungsnehmer beziehen, gelten von diesen Bestimmungen in gleicher Weise auch die Mitversicherten erfasst.
2. ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN
3. BESONDERE VEREINBARUNGEN ZUR BAULEISTUNQS-VERSICHERUNG
4. BESONDERE VEREINBARUNGEN ZUR HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
4.1 Allgemeine Vertragsbedingungen Haftpflichtversicherung
4.1.1 Versichertes Risiko
...
4.1.2 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall, Beginn des Versicherungsschutzes
4.1.2.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. ...
...
4.1.6 Leistungen der Versicherung/Vollmacht des Versicherers
4.1.6.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. ...
...
4.1.8 Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
4.1.8.1 - der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat, in dieser Eigenschaft.
- der Mitglieder des Aufsichtsrates oder sonstiger Aufsichtsgremien (z.B. Beiräte) in diesen Eigenschaften;
4.1.8.2 - solcher Personen, denen Unternehmerpflichten ... übertragen wurden.
4.1.8.3 - sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.
...
4.2 Allgemeine Bestimmungen zum Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung
...
4.2.2 Gegenseitige Ansprüche
Ausgeschlossen sind Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen die mitversicherten Personen gemäß Ziffer 4.1.8.
4.7 Planungs- und Beratertätigkeiten (Professional Indemnity)
Der Versicherungsschutz für dieses Risiko richtet sich nach der Ziffer 4.1 und den nachfolgenden Bestimmungen.
...
4.7.2 Planung und Herstellung, Lieferung oder sonstige Ausführung (sog. Erweiterte Planungshaftpflicht)
4.7.2.1 Gegenstand der Versicherung/Versichertes Risiko
Versichert ist die gesetzliche und - im Umfang von Ziffer 4.1.11- verträgliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Sach- oder Vermögensschäden aus seiner Tätigkeit als Architekt, Bau- bzw. Planungsingenieur oder beratender Ingenieur, wenn der Versicherungsnehmer - Architekten- bzw. Ingenieurleistungen sowie die Herstellung, Lieferung od...