Leitsatz

  • Ordnungswidriger Ermächtigungsbeschluss an den Verwalter
  • Verbotene Eigenmacht des Verwalters (hier: Entfernen von Krafträdern)
 

Normenkette

§§ 14 Nr. 1 und Nr. 3, 21 Abs. 3 WEG; §§ 280, 683, 812, 858, 859 BGB

 

Kommentar

  1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem der Verwalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Wohnungseigentümer ermächtigt wird, die offensichtlich unbegründet sind, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
  2. Beschließen die Eigentümer, dass auf einer bestimmten Gemeinschaftsfläche (hier: in der Tiefgarage) künftig keine Krafträder (Motorroller, Mofa) mehr abgestellt werden dürfen und lässt der Verwalter sodann dort stehende Motorräder ohne Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers entfernen, so handelt er in verbotener Eigenmacht. Ersatzansprüche gegen den Wohnungseigentümer aus dem Abschleppvorgang scheiden dann deshalb i.d.R. aus.
 

Link zur Entscheidung

OLG München, Beschluss vom 18.05.2005, 34 Wx 034/05OLG München v. 18.5.2005, 34 Wx 034/05, ZMR 11/2005, 907

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