Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrißgenehmigung - Zweckentfremdung von Wohnraum - Ersatzbauangebot - Renditeberechnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die "Verläßlichkeit" eines Ersatzbauangebots ist in erster Linie durch Nebenbestimmungen zur Abrißgenehmigung sicherzustellen.

2. Bei der Renditeberechnung sind nur diejenigen Investitionskosten außer Betracht zu lassen, die deswegen entstanden sind, weil der Eigentümer oder seine Rechtsvorgänger erforderliche werterhaltende Maßnahmen oder Reparaturen unterlassen haben. Nicht abzuziehen sind dagegen die Investitionen, die zur Nachholung der früheren unterlassenen Maßnahmen getätigt werden müssen (wie Urteil vom 18. Februar 1988 - 5 B 58.87 - GE 1988, 471).

 

Normenkette

WoZwEntfrV BE § 3

 

Verfahrensgang

VG Berlin (Entscheidung vom 24.02.1989; Aktenzeichen 13 A 388.85)

 

Nachgehend

BVerwG (Entscheidung vom 24.02.1992; Aktenzeichen 8 B 169/91)

BVerwG (Beschluss vom 24.02.1992; Aktenzeichen 8 B 169.91)

 

Fundstellen

OVGE BE 20, 8-16 (LT)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge