Verfahrensgang
VG Düsseldorf (Aktenzeichen 34 K 3751/97.PVL) |
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I.
Im Zuge der angestrebten Automation des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des Landes Nordrhein-Westfalen informierte das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Finanzministerium) am 15. April 1992 den dort angesiedelten Hauptpersonalrat über die beabsichtigte Einführung eines Informationssystems Landeshaushalt (ILH) bei den obersten Landesbehörden und eines Programmsystems für die Unterstützung des Titelverwalters (HKR-TV) bei den nachgeordneten Dienststellen des Landes und bat um dessen Zustimmung zur probeweisen Einführung dieser Programmsysteme. Dazu führte er im Wesentlichen aus: Durch den Einsatz des ILH werde das Finanzministerium in die Lage versetzt, sich einen tagaktuellen titelscharfen Überblick über den Bewirtschaftungsstand der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Gesamthaushalts zu verschaffen. Die anderen Ressorts erhielten diesen Überblick jeweils für ihren Geschäftsbereich. Das Programmsystem HKR-TV diene einerseits dazu, die Daten (Titelsummen) für das ILH bereitzustellen. Andererseits werde der Titelverwalter unterstützt, indem die Haushaltsüberwachung nicht mehr über die handschriftlich geführten Haushaltsüberwachungslisten, sondern in einem automatisierten Verfahren erfolge. Hinzu komme als weitere Unterstützung, dass die im Zuge der Haushaltsüberwachung gespeicherten Daten für die maschinelle Fertigung der Zahlungsanordnungen verwendet würden. Geplant sei, das ILH im Finanzministerium und das Programmsystem HKR-TV im RZF und in den drei Oberfinanzdirektionen zu erproben. Im Anschluss daran sei vorgesehen, die Programmsysteme im Laufe des Jahres 1992 gleitend landesweit einzuführen.
Am 2. Juni 1992 beschloss die Landesregierung auf Vorschlag des Finanzministeriums, ein Informationssystem zum Landeshaushalt einzusetzen. Gleichzeitig wurde das Finanzministerium damit beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung zu treffen.
Mit Schreiben vom 2. September 1993 teilte der Hauptpersonalrat beim Finanzministerium mit, dass er der probeweisen Einführung der Programmsysteme zustimme.
Unter dem 13. September 1993 informierte das Finanzministerium den dort angesiedelten Hauptpersonalrat über die erfolgreich verlaufene Erprobung des Programmsystems HKR-TV bei den Oberfinanzdirektionen und bat um Zustimmung zu der beabsichtigten Freigabe dieses Programmsystems für den landesweiten Einsatz.
Am 27. Oktober 1993 stimmte der Hauptpersonalrat beim Finanzministerium dem landesweiten Einsatz des Programmsystems HKR-TV zu und teilte dies dem Finanzministerium mit Schreiben vom 3. November 1993 mit.
Neben den Programmsystemen ILH und HKR-TV ist weiterer Bestandteil der Automation des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des Landes Nordrhein-Westfalen das zentrale HKR-Verfahren (Kassenteil). Dieses Verfahren war zunächst nur bei der Oberfinanzkasse Düsseldorf und sodann auch bei den Oberfinanzkassen Köln und Münster eingesetzt worden. In Anbetracht der Bewährung in diesen Dienststellen bat das Finanzministerium mit Schreiben vom 25. Oktober 1995 den dort angesiedelten Hauptpersonalrat um Zustimmung zu der beabsichtigten schrittweisen Ausdehnung des Verfahrens auf die Landeshauptkasse, die Regierungshauptkassen und die Oberjustizkasse. Dazu wurde ausgeführt: Die Umstellung der Kassen auf das zentrale HKR-Verfahren wirke sich auch auf die anordnenden Stellen (Titelverwalter) aus, weil erfassungsgerechte Vordrucke für Kassenanordnungen verwendet werden müssten. Soweit bei den anordnenden Stellen das auf das zentrale HKR-Verfahren abgestimmte Verfahren HKR-TV eingesetzt werde, würden neben der Abwicklung der Haushaltsüberwachung Kassenanordnungen für die im zentralen HKR-Verfahren arbeitenden Kassen unterschriftsreif vorbereitet. Nach der zu erwartenden Einverständniserklärung des Landesrechnungshofs würden die Daten der mit dem System HKR-TV erstellten Kassenanordnungen unmittelbar für das zentrale HKR-Verfahren bereit gestellt, so dass ein erneuter Erfassungsaufwand vermieden werde.
Unter dem 24. Mai 1996 teilte der Hauptpersonalrat beim Finanzministerium mit, dass er der beabsichtigten Ausdehnung des zentralen HKR-Verfahrens (Kassenteil) auf die Landeshauptkasse, die Regierungshauptkassen und die Oberjustizkasse zustimme. Dabei wies er jedoch ausdrücklich darauf hin, dass seine Zustimmung nur für die grundsätzliche Ausdehnung des zentralen HKR-Verfahrens ergehe. Die erst später anfallenden inhaltlichen Einzelfragen wie z. B. des endgültigen Einführungszeitpunkts, der Hard- und Software-Ausstattung, der Schulungsmaßnahmen sowie der personellen Auswirkungen müssten unter der Beteiligung der entsprechenden Ressortpersonalvertretungen gelöst werden.
Zur Einführung des Programmsystems HKR-TV in seinem Geschäftsbereich schloss der Rechtsvorgänger des Beteiligten, das damalige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und...