Leitsatz

  • 1. Keine mehrheitliche Zuweisung eines Pkw-Stellplatzes zu Gunsten eines Verwalters im Bereich einer Garagenzufahrt

    2. Verfahrensfragen

 

Normenkette

§ 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 12 FGG

 

Kommentar

1. Die Einräumung eines Parkplatzes für einen Verwalter durch Eigentümer-Mehrheitsbeschluss verstößt gegen Grundsätze ordnungsgemäßen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums, wenn ein Wohnungseigentümer dadurch bei der Benutzung seiner Garage beeinträchtigt wird.

2. Das Rechtschutzbedürfnis für einen Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses entfällt auch nicht durch einen bestätigenden Eigentümerbeschluss, der seinerseits fristgemäß angefochten wurde.

Behält sich ein Beschwerdeführer eine Beschwerdebegründung vor, so kann das Beschwerdegericht, ohne eine Frist zu setzen oder den Eingang der Beschwerdebegründung abzuwarten, nach angemessener Zeit (hier: nach fast 2 1/2 Monaten) in der Sache entscheiden, ohne dass sich der Beschwerdeführer auf einen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs berufen kann.

Den Umfang der Sachermittlungen bestimmt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, also auch die Frage, ob in einem konkreten Fall gerichtlicher Augenschein zu nehmen ist oder nicht.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 25.03.1986, BReg 2 Z 47/85)

Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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