Verbilligte Lieferung an den Gesellschafter
Gesellschafter C erhält von der Möbelhandels-OHG eine Kücheneinrichtung für die Privatwohnung, deren üblicher Verkaufspreis bei 12.500 EUR (netto) liegt. Die OHG berechnet C jedoch verbilligt:
Kücheneinrichtung |
8.000 EUR |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer |
+1.520 EUR |
Gesamt |
9.520 EUR |
Aufgrund des nicht marktüblichen niedrigen Entgelts ist – statt des tatsächlichen Rechnungsbetrags – die Mindestbemessungsgrundlage zu besteuern. Angesetzt wird bei der Lieferung der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten für den gelieferten Gegenstand im Zeitpunkt der Lieferung, bzw. bei nicht vorhandenem Einkaufspreis die Selbstkosten. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Einkaufspreise Möbel und Geräte + Liefer- und Montagekosten |
10.000 EUR |
+ Kosten der Elektroinstallation |
+ 500 EUR |
= Mindestbemessungsgrundlage |
10.500 EUR |
davon 19 % Umsatzsteuer = |
1.995 EUR |
Anstelle der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer von 1.520 EUR muss die OHG 1.995 EUR Umsatzsteuer entrichten. Gesellschafter C erhält keinen Vorsteuerabzug, da er die Möbel privat bezieht.
Würde der Gesellschafter den o. g. Gegenstand für sein Unternehmen beziehen, z. B. Büromöbel, erhält dieser zuerst nur (die gesondert ausgewiesene) Vorsteuer i. H. v. 1.520 EUR. Erstellt die Gesellschaft eine berichtigte Rechnung mit Nettoentgelt und Umsatzsteuer auf die Mindestbemessungsgrundlage, steht dem Gesellschafter ein Vorsteuerabzug i. H. v. 1.995 EUR zu.