(1) 1In die Eheurkunde werden aufgenommen
2. |
Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, |
3. |
Ort und Tag der Eheschließung. |
4.[1]
4. |
die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. |
2In dem Feld "Weitere Angaben aus dem Register" sind anzugeben
1. |
die Auflösung der Ehe, |
2. |
das Nichtbestehen der Ehe, |
3. |
die Nichtigerklärung der Ehe, |
4. |
die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten, |
5. |
die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe. |
(2) In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen.
(3)[2]
(3) Auf Verlangen der Ehegatten werden in die Eheurkunde die vor der Eheschließung geführten Vornamen nicht aufgenommen.
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