(1) In die Geburtsurkunde und in die Abstammungsurkunde werden aufgenommen
1. |
die Vornamen und der Familienname des Kindes und sein Geschlecht, |
2. |
Ort und Tag der Geburt, |
(2) In der Geburtsurkunde werden, wenn das Kind angenommen worden ist, als Eltern nur die Annehmenden angegeben.
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