Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen:

Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte erhalten die ihnen zustehende Leistungen, z. B.

  • Sachleistungen,
  • Geldleistungen,
  • Entlastungsbetrag,
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Pflegeperson,
  • vollstationäre Pflegeleistungen

nur zur Hälfte.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge