Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird dadurch zum Unternehmer. Dies gilt auch für Hausbesitzer, die sonst keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und ihr Haus selbst bewohnen. Der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird grundsätzlich ganz oder teilweise und nicht nur gelegentlich in das öffentliche Netz eingespeist.

Damit erfüllt der Betreiber einer Photovoltaikanlage die Voraussetzungen für eine Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs. 1 UStG):

  • die Stromerzeugung ist eine gewerbliche Tätigkeit,
  • diese Tätigkeit wird selbstständig ausgeübt und
  • es liegt eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen vor.

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