Normenkette
§ 10 Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 4 WEG, § 24 Abs. 6 WEG
Kommentar
Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung ( § 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.
Link zur Entscheidung
( OLG Köln, Beschluss vom 09.01.1995, 16 Wx 167/94)
Zu Gruppe 4: Wohnungseigentumsverwaltung
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen