Normenkette

§ 10 Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 4 WEG, § 24 Abs. 6 WEG

 

Kommentar

Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung ( § 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 09.01.1995, 16 Wx 167/94)

Zu Gruppe 4: Wohnungseigentumsverwaltung

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