Rn 6

Das AVAG kennt insb die befristete Beschwerde beim OLG (§§ 11–14) gegen den Beschl nach § 8 sowie gegen den Beschl des Beschwerdegerichts die Rechtsbeschwerde beim BGH nach §§ 15–17, welche in der Notfrist von einem Monat zu erheben ist. Ist der ausländische Titel aufgehoben oder geändert worden, kommt ein Aufhebungs- bzw Änderungsantrag gem § 27 in Betracht.

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