Rn 14

Wegen des Verweises auf die allgemeinen Regeln der ZPO kommt auch im Musterverfahren grds eine Präklusion verspäteten Vorbringens zB nach § 296 ZPO in Betracht (Einzelheiten bei KK-KapMuG/Vollkommer § 12 Rz 43 ff).

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