Rn 11

Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordnungen von Institutionen geregelt. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so richtet sie sich gem § 612 II BGB nach der üblichen Vergütung. Als üblich anzusehen ist eine Vergütung, wie sie Rechtsanwälte nach der RVG erhalten.

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