Rn 17

Nach ihrer Zulassung durch den BGH ist die Rechtsbeschwerde nur erfolgreich, wenn der angegriffene Beschluss des OLG auf einer Rechtsverletzung iSv § 546 iVm §§ 576 f beruht oder nach § 1065 II die Bestimmung eines Staatsvertrags verletzt ist, den die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat (BGH NJW 01, 1730 [BGH 22.02.2001 - III ZB 71/99]).

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