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Das Gericht darf eine schlüssige, aber streitige Behauptung nur dann seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugt ist. Die Wahrheitsfindung geschieht durch Beweis oder Beweisführung. Es handelt sich um einen Vorgang, der dem Richter die Überzeugung von der Wahrheit (oder Unwahrheit) einer Behauptung verschaffen soll. Diese Überzeugung ist wiederum Voraussetzung für die richterliche Rechtsanwendung, dh die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter die jeweilige Rechtsnorm und damit die Streitentscheidung selbst. Allerdings wird der Begriff ›Beweis‹ in der Praxis auch für verwandte Phänomene herangezogen, etwa für das einzelne Beweismittel (›Beweis: Zeugnis Fritz Meier‹), für die Beweisaufnahme (›Beweis durch Sachverständigengutachten‹) oder für den Beweiserfolg (›Der Beweis ist erbracht‹).

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