Rn 23

Ergeht im Berufungsverfahren ein Anerkenntnisurteil, so ist die dort ergangene Kostenentscheidung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. In Betracht kommt hier nur die Rechtsbeschwerde nach § 574, die allerdings gem § 574 I Nr. 2 der Zulassung bedarf (BGH BGHR 04, 844 = NJW 04, 2904).

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