Rn 20

Geht dem Empfänger vor oder gleichzeitig mit dem Zugang der Willenserklärung ein Widerruf zu, wird die Erklärung nicht wirksam, § 130 I 2. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Zugangs, nicht (der Reihenfolge) der Kenntnisnahme (BGH NJW 75, 384 [BGH 25.11.1974 - III ZR 42/73]). Geht umgekehrt der Widerruf später als die Willenserklärung zu, bleibt die Erklärung auch dann wirksam, wenn die Kenntnisnahme gleichzeitig erfolgt bzw der Empfänger bereits weiß, dass ein Widerruf unterwegs ist (RGZ 91, 63; Soergel/Hefermehl § 130 Rz 29). Das Widerrufsrecht kann abbedungen werden. Dies ist auch in den AGB einer Online-Auktion wirksam, weshalb dann eine Löschung der eingegangenen Gebote eine wirksame Verkaufsofferte unberührt lässt (KG NJW 05, 1054 [OLG Nürnberg 11.01.2005 - 7 WF 3827/04]; Oldbg NJW 05, 2557 [OLG Oldenburg 28.07.2005 - 8 U 93/05]). Bei einer Wohnungseigentümerversammlung kann eine Erklärung nach Zugang beim Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden (BGH NJW 12, 3372 [BGH 13.07.2012 - V ZR 254/11] Tz 8). Gleiches gilt für ein Teilzeitverlangen (BAG NJW 21, 2675 [BAG 09.03.2021 - 9 AZR 312/20]). Ein Schenkungsangebot kann durch Testament widerrufen werden (BGH NJW-RR 18, 518 [BGH 30.01.2018 - X ZR 119/15]).

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