Rn 6

Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnl Bezüge sind anrechenbare Einkünfte des Auszubildenden/Dose/Klinkhammer § 2 Rz 90). Ob die Ausbildungsvergütung um eine Ausbildungspauschale zu bereinigen ist, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt. Regelungen finden sich in den jeweiligen Leitlinien unter 10.2.3. Bei Minderjährigen ist die Ausbildungsvergütung zur Hälfte auf beide Elternteile aufzuteilen, weil sie auch dem Elternteil, der den Betreuungsunterhalt leistet, zugutekommen soll. Bei volljährigen Kindern ist sie demggü in voller Höhe auf den Bedarf anzurechnen (BGH FamRZ 88, 159; 80, 1109).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge